Rechtsprechung zu § 74 BGB
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BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03 - gummielastische Masse II

Solange die Mitinhaber eines gemeinschaftlichen Patents hierüber weder eine Vereinbarung noch einen Beschluß getroffen haben und auch ein nach § 745 Abs. 2 BGB insoweit bestehender Anspruch nicht geltend gemacht ist, kann von dem die Erfindung im Rahmen des § 743 Abs. 2 BGB benutzenden Mitinhaber ein anteiliger Ausgleich für gezogene Gebrauchsvorteile nicht verlangt werden.

PatG § 6 Satz 2; BGB §§ 743, 74

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BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 314/04

Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist

Tatbestand: Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung.

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