Rechtsprechung zu § 751 BGB
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BGH, 22.06.2001 - V ZR 202/00
Der Käufer eines ehedem volkseigenen Miteigentumsbruchteils an einem mit einem Eigenheim bebauten Grundstück kann nach § 121 Abs. 2 SachenRBerG zum Ankauf des Bruchteils von dessen jetzigem Inhaber berechtigt sein.
SachenRBerG § 121 Abs. 2; DDR: VerkaufsG § 5
