Rechtsprechung zu § 774 BGB
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BGH, 29.04.1999 - IX ZR 163/98
Erhält der Anfechtungsgegner Sicherheit durch die Bürgschaft eines vom Gemeinschuldner beauftragten Dritten, ist für die Anfechtungsvoraussetzungen grundsätzlich auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Bürgschaftsvertrag wirksam wird.
KO §§ 30, 31
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BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R
Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung - unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz gegenüber Vertragsarzt - Prozeßführungsbefugnis - ausgeschiedener Praxispartner
Erbringt ein Krankenhausarzt außerhalb seiner wirksamen Ermächtigung ambulant Leistungen an Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung, so verstößt er gegen § 116 SGB 5 und handelt unter den Voraussetzungen des § 1 UWG wettbewerbswidrig; er ist einem Vertragsarzt zum Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
