Rechtsprechung zu § 793 BGB
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BFH, 25.02.2004 - I R 31/03

Der Emittent von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) im Rahmen bankseitig angebotener sog. Commercial Paper Programme ist nicht verpflichtet, dem an ihn gerichteten Verlangen des FA gemäß § 160 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 nachzukommen und die Gläubiger der verbrieften Ansprüche und der hierauf zu zahlenden Zinsen zu benennen. Das Benennungsverlangen ist regelmäßig unzumutbar und unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft.

AO 1977 § 30a Abs. 1, § 160 Abs. 1 Satz 1; BGB § 793 Abs. 1, § 808 Abs. 1

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BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04

Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 AGBG (jetzt: § 305 Abs. 2 BGB).

BGB § 793; AGBG §§ 1, 2

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BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04

a) Eine von der Deutschen Post AG herausgegebene Briefmarke erfüllt alle Voraussetzungen, die § 807 BGB an ein so genanntes "kleines Inhaberpapier" stellt.

b) Der Fall, dass die Briefmarke ihre Gültigkeit durch einen staatlichen Hoheitsakt verliert, so dass der in ihr verkörperte Anspruch auf eine Beförderungsleistung gemäß § 807 BGB nicht mehr durchgesetzt werden kann, ist im Gesetz nicht geregelt. Im Wege ergänzender Vertragsauslegung ergibt sich, dass verständige und redliche Vertragsparteien bei Kenntnis der Regelungslücke ein Umtauschrecht mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr vereinbart hätten.

BGB §§ 133, 157, 807

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BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

a) Das Erlöschen einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe der Stadt D. ist nach deutschem Recht zu beurteilen.

b) Die dreißigjährige Vorlegungsfrist für die im Jahr 1945 fällige Anleihe ist im Jahre 1975 abgelaufen, ohne unterbrochen oder gehemmt worden zu sein.

c) Die heutige Landeshauptstadt D. wäre auch nicht Schuldnerin dieser Anleihe, weil sie rechtlich nicht identisch mit der im Jahre 1925 bestehenden Stadt ist und die Anleiheschuld nicht auf sie übergegangen ist.

EGBGB Art. 220 Abs. 1; BGB § 801; EinigVtr Art. 21, 22

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BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01

Zum Rechtsmittelzug gegen die Ordnungsgeldverurteilung durch ein sachlich unzuständiges Landgericht.

ZPO §§ 793, 890

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BFH, 19.10.2000 - IV R 73/99

Geben die Gesellschafter der Besitz-Personengesellschaft in zeitlichem Zusammenhang mit der Begründung der Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH jeweils ein ungesichertes, unkündbares Darlehen, für das Zinsen erst zum Ende der 16-jährigen Laufzeit gezahlt werden sollen, so gehören die Darlehensforderungen zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Besitz-Personengesellschaft.

EStG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2

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