Rechtsprechung zu § 808 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
7
BFH, 25.02.2004 - I R 31/03
Der Emittent von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) im Rahmen bankseitig angebotener sog. Commercial Paper Programme ist nicht verpflichtet, dem an ihn gerichteten Verlangen des FA gemäß § 160 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 nachzukommen und die Gläubiger der verbrieften Ansprüche und der hierauf zu zahlenden Zinsen zu benennen. Das Benennungsverlangen ist regelmäßig unzumutbar und unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft.
AO 1977 § 30a Abs. 1, § 160 Abs. 1 Satz 1; BGB § 793 Abs. 1, § 808 Abs. 1
von
7
BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99
Die einem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegende Klausel "Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen" hält einer Kontrolle an § 9 AGBG stand.
AGBG § 9 Bk
von
7
BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit - verdecktes Treuhandkonto - Untersuchungsgrundsatz - Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakt - Beweislast - Beweislosigkeit
Tatbestand: Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit vom 30. Juni bis 21. Dezember 1994.
von
7
BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
In den Beförderungsbedingungen eines Busreiseunternehmens, das den Namen des berechtigten Fahrgastes in den Fahrschein einträgt und dem Busfahrer eine Liste der Fahrgäste aushändigt, sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:
"1. Für verlorene oder gestohlene Fahrausweise kann kein Ersatz gewährt werden.
2. Eine Erstattung für verlorengegangene oder gestohlene Fahrausweise erfolgt nicht."
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2
von
7
BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, so ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will.
von
7
BGH, 03.12.2003 - XII ZR 238/01
Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Hinterlegung.
BGB § 372 Satz 2
