Rechtsprechung zu § 812 BGB
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BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung - Auslaufen einer Vergütungsvereinbarung - kein Neuabschluß - Mentalvorbehalt - ungerechtfertigte Bereicherung - protestatio facto contraria
Zur Frage der Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wenn es nach Auslaufen einer Vergütungsvereinbarung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse nicht zu einem Neuabschluß gekommen ist.
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BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00
a) Wer nach Art. 233 § 2 a EGBGB zum Besitz eines Grundstücks berechtigt war (Sachenrechtsmoratorium), kann von dessen Eigentümer Ersatz der auf das Grundstück gemachten notwendigen, nicht aber anderer Verwendungen verlangen.
b) Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht einer nach dem Unternehmensgesetz der DDR gegründeten Kreditgenossenschaft zu, in die die Genossenschaftsbank Berlin den Besitz eines Grundstücks zur Nutzung des Bankgebäudes eingebracht hat.
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BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung - objektive Erkennbarkeit - Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers gegenüber einem (vermeintlich) empfangszuständigen Dritten - Vertrauensschutz
1. Hat ein Sozialleistungsträger eine Sozialleistung zu Unrecht an einen (vermeintlich) empfangszuständigen Dritten erbracht, um seine (vermeintliche) Pflicht aus einem sozialen Recht zu erfüllen, und mußte der Dritte dies objektiv erkennen, so richtet sich der Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 S 1 SGB 10.
2. § 50 Abs. 2 S 2 SGB 10 gilt nur im Verhältnis des Sozialleistungsträgers zum Inhaber des Sozialleistungsanspruchs, nicht jedoch zum Dritten. Gegenüber diesem kommt nur der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz zum Tragen.
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BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00
Bei Verbindung einer Zahlungs- mit einer Feststellungsklage kann eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht auf die Feststellungsklage erstreckt werden (Anschluß an BGH, Urt. v. 21. November 1961, VI ZR 87/ 61, VersR 1962, 252, 253 f; Urt. v. 24. November 1987, VI ZR 42/ 87, NJW 1988, 1984 f).
ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3
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BGH, 17.07.2001 - X ZR 13/99
a) Zahlt der Besteller eines Werkes im umsatzsteuerrechtlichen Abzugsverfahren (§ 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 ff. UStDV) einen Teil der Vergütung an den Finanzfiskus, nachdem dieser die Steuerpflichtigkeit der Vergütungsforderung nach deutschem Recht festgestellt und den Besteller bei Meidung eines Haftungsbescheides (§ 55 UStG) zur Zahlung aufgefordert hat, so erlischt die Vergütungsforderung des Unternehmers in dem Umfang, in dem der Besteller die Vergütung für Rechnung des Unternehmers zur Tilgung von dessen Steuerschuld verwendet.
b) Die Erfüllungswirkung tritt auch dann ein, wenn die umsatzsteuerrechtliche Rechtslage zur Zeit der Zahlung an den Steuerfiskus ungeklärt ist.
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BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 50/00 R
Krankenkasse - Rückforderung - Gesamtvergütung - Spätaussiedler - rückwirkende Mitgliedschaft
Eine Krankenkasse kann Vergütungen, die sie im Auftrag des Bundes für Leistungen von Vertragsärzten gezahlt hat, die diese bei Spätaussiedlern erbracht und über einen Berechtigungsschein nach dem Bundesvertriebenengesetz abgerechnet haben, nicht zurückfordern, wenn Spätaussiedler später rückwirkend Mitglieder der Krankenkasse werden.
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BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
1. Der Tatbestand der Verwirkung setzt voraus, daß neben das Zeitmoment das Umstandsmoment tritt. Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen.
2. Wer keine Kenntnis von einem möglichen Anspruch eines Dritten hat, kann auf das Ausbleiben einer entsprechenden Forderung allenfalls allgemein, nicht aber konkret hinsichtlich eines bestimmten Anspruchs vertrauen.
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BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 2139/99
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen Fragen des rechtlichen Gehörs in einem urheberrechtlichen Rechtsstreit.
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BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99
Zur Frage der Behandlung nach der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung entstehender Vorteile, die den Schaden mindern würden, bei der Schadensberechnung.
BGB § 249 Ha
