Rechtsprechung zu § 812 BGB
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BSG, 17.11.1999 - B6 KA 14/99 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der klagenden Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) Niedersachsen Ansprüche gegen die beklagte Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung zahnärztlichen Honorars für die im Quartal IV/ 1989 erfolgte Behandlung von heilfürsorgeberechtigten ...

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BGH, 04.11.1999 - IX ZR 320/98

Ergibt sich bei einer nach Kündigung des Bauvertrags vorzunehmenden Gesamtabrechnung keine Überzahlung, besteht aus einer Bürgschaft für eine einzelne Vorauszahlung keine Haftung (im Anschluß an BGH, Urt. v. 6. Mai 1999 - IX ZR 430/ 97).

BGB § 767

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BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98

BlnSchuldenhaftungsVO § 1 Abs. 2 (VO des Magistrats von Groß-Berlin über die Schuldenhaftung der Erwerber eingezogener Vermögenswerte vom 13. Juni 1949)

Für ausländische Gläubiger im Grundbuch eines im ehemaligen Ost-Berlin gelegenen Grundstücks eingetragene Grundpfandrechte sind nicht mit der Überführung von Grundeigentum in Volkseigentum erloschen. Diese Rechte werden von der SchuldenhaftungsVO nicht erfaßt.

BGB § 894;

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BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

a) Für die Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots reicht es nach § 151 Satz 1 BGB gewöhnlich aus, daß dieses zugeht und nicht durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung des Begünstigten abgelehnt wird.

b) Zur Bestimmbarkeit der Vorausabtretung nachrangiger Teile einer Forderung ohne namentliche Benennung der vorrangigen Gläubiger und ohne betragsmäßige Bezeichnung der an sie abgetretenen Forderungsteile in der Abtretungsurkunde.

BGB §§ 151, 398

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BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

a) Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen sind Börsentermingeschäfte.

b) Die von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft entwickelte Informationsschrift "Wichtige Information über die Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften" (abgedruckt in WM 1989, 1183 ff. = ZIP 1989, 1158 ff.) genügt den Anforderungen zur Herbeiführung der Termingeschäftsfähigkeit auch für Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen.

c) Discount-Broker, die sich ausdrücklich nur an gut informierte und erfahrene Anleger wenden, jede Beratung ablehnen und lediglich Order ausführen, unterliegen nur reduzierten Aufklärungspflichten, die grundsätzlich durch Übermittlung standardisierter Informationen an den Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung erfüllt werden können.

BGB §§ 762, 764; BörsG §§ 50, 53, 58; WpHG § 31

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BGH, 02.07.1999 - V ZR 167/98

Die Rückforderung des Grundstückskaufpreises ist nicht bereits deswegen ausgeschlossen, weil die fehlgeschlagene Erwartung hinsichtlich einer bestimmten Bebaubarkeit des Grundstücks und der damit einhergehenden Finanzierungsmöglichkeit zum Anlaß genommen wurde, sich von dem formungültigen Vertrag loszusagen.

BGB § 815

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BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen ein Presseverlag zur Auskunftserteilung über die Person des Lieferanten mehrerer von dem Verlag veröffentlichter Fotos verurteilt worden ist.

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BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

a) Die Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen Einrichtung ist nach §§ 82 ff. GenG vorzunehmen.

b) Bei dem Anspruch auf Rückzahlung eines unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 GenG ausgezahlten Betrages handelt es sich nicht um einen bereicherungsrechtlichen, sondern um einen körperschaftsrechtlichen Anspruch.

GenG §§ 82 ff.; LwAnpG §§ 42, 69

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BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

Die sogenannte EOP-Methode (an der Ertragskraft orientierte Pachtwertfindung) ist nicht geeignet zur Bewertung einer Gaststättenpacht, wie sie für die Bestimmung eines auffälligen Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB erforderlich ist.

BGB §§ 138 Abs. 1, 581 Abs. 1

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BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 128/98

Zur Unwirksamkeit der Globalzession künftiger Kundenforderungen an einen Warenlieferanten.

BGB §§ 138 Abs. 1 (Bb), 398

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