Rechtsprechung zu § 812 BGB
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BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99
Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer
1. Bestimmt ein Tarifvertrag hier: Zuwendungstarifvertrag für Angestellte Ost: § 1 Abs. 5, daß eine Zuwendung unter bestimmten Voraussetzungen "in voller Höhe" zurückzuzahlen ist, umfaßt die Rückzahlungsverpflichtung auch die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer.
2. Für eine Zug um Zug Verurteilung zur Rückzahlung gegen die Abgabe einer Erklärung des Arbeitgebers, einen möglichen Steuernachteil des Arbeitnehmers zu ersetzen, besteht dann keine Rechtsgrundlage.
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BFH, 03.04.2000 - I R 83/99
Gründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob das erstinstanzliche Urteil einer ausreichenden Begründung entbehrt.
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BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99
Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte gegenüber einem unstreitigen Rückforderungsanspruch der Klägerin in Höhe von 1. 333, 76 DM erfolgreich mit Vergütungsdifferenzen für die Monate Dezember 1996 bis März 1997 einschließlich aufgerechnet hat.
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BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98
a) Wer aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommen wird, kann im Erstprozeß einwenden, der Gläubiger dürfe ihn daraus nicht in Anspruch nehmen, weil er nach dem Inhalt des Vertrages mit dem Hauptschuldner keinen Anspruch auf eine solche Sicherung habe, sofern sich die Berechtigung dieses Einwands aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne weiteres ergibt.
b) Hat der Bürge in bewußter Abweichung von einer Sicherungsabrede zwischen Hauptschuldner und Gläubiger, die nur die Verpflichtung vorsah, eine gewöhnliche Bürgschaft beizubringen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern erteilt, kann er sich dem Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, der Hauptschuldner sei nicht verpflichtet gewesen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen.
c) Will die Bank entgegen dem Auftrag des Hauptschuldners, eine dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Bürgschaft zu leisten, eine solche auf erstes Anfordern herausgeben, muß die Bank nicht nur dessen Zustimmung einholen, sondern ihn auch über die für ihn damit verbundenen rechtlichen Nachteile belehren. Erfüllt sie diese Verpflichtung nicht, kann der Auftraggeber sich gegenüber dem Aufwendungsersatzanspruch mit allen Einwendungen verteidigen, die ihm gegen die Hauptforderung zustehen, es sei denn, er hat der Erteilung der Bürgschaft auf erstes Anfordern in Kenntnis der für ihn damit verbundenen Rechtsfolgen zugestimmt.
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BSG, 26.01.2000 - B6 KA 59/98 R
Gründe: I. Die Beteiligten streiten darum, wie im Quartal III/ 1985 erbrachte Untersuchungen zum Nachweis von HIV-Antikörpern ("AIDS-Tests") von der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) abzugelten sind.
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BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95
1. Für eine Minderung des Zinsanspruchs eines Arbeitnehmers auf einen im Entscheidungsausspruch nicht bezifferten sog. Nettobetrag gibt es keine Rechtsgrundlage. Mit der Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erlischt insoweit der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers. Das Erlöschen wird nicht durch eine Aufrechnungserklärung des Arbeitgebers, sondern durch Erfüllung bewirkt. Für die Entscheidung über den Zinsanspruch nach § 288 Abs. 1 BGB ist zwischen den im Erkenntnisverfahren maßgeblichen Merkmalen und den Voraussetzungen zu unterscheiden, die ggf. im Vollstreckungsverfahren zu beachten sind.
2. Deswegen legt der Neunte Senat dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Stehen dem Arbeitnehmer als Gläubiger einer Entgeltforderung gegen den Arbeitgeber die gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus diesem Betrag oder aus dem Betrag zu, der um die vom Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden Steuern und Beiträge gemindert ist?
BGB § 284 Abs. 1, § 288 Abs. 1 Satz 1, §§ 362, 388, 389; EStG § 38 Abs. 1, § 41 a Abs. 1; SGB IV § 28 g
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BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97
Sind die Parteien irrtümlicherweise übereinstimmend davon ausgegangen, daß der Kaufvertrag über Bergwerkseigentum nicht der Umsatzsteuer unterliegt, kann die Frage, wer die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer zu tragen hat, einer ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich sein.
BGB §§ 157 D, 433 Abs. 2
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BGH, 13.01.2000 - III ZR 294/98
Tatbestand: Der Kläger nimmt den Beklagten aus abgetretenem Recht des Dr. G. auf Rückzahlung einer geleisteten Provision in Anspruch.
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BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 111/99
Zur Frage der Sittenwidrigkeit der Preisgestaltung beim Verkauf von Sondermünzen durch den gewerblichen Münzhandel.
BGB § 138 (B b)
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BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99
Der Versicherungsnehmer wird auch dann im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB auf Schadensersatz in Anspruch genommen, wenn und soweit er einem Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB ausgesetzt ist, der dieselbe wiederherstellende Wirkung hat wie ein auf Naturalrestitution gerichteter Schadensersatzanspruch.
AVB f. Haftpflichtversicherung (AHB) § 1 Nr. 1
