Rechtsprechung zu § 817 BGB
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BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R
Gründe: I. Streitig ist, ob ein Mitarbeiter der A-GmbH, der Rechtsvorgängerin der Klägerin (im folgenden einheitlich: Klägerin), versicherungs- und beitragspflichtig beschäftigt war und die Klägerin für ihn Beiträge zu zahlen hat.
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BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98
a) Der aus der Tilgung einer Schuld erwachsene Bereicherungsanspruch unterliegt der für diese Schuld geltenden Verjährungsfrist; denn der Schuldner ist durch die Tilgung nur in dem Umfang bereichert, in dem die ursprüngliche Schuld bestanden hat.
b) Zwischen dem Verleiher und dem Entleiher von unter Verstoß gegen § 1 AÜG überlassenen Arbeitnehmern besteht kein Gesamtschuldverhältnis; ein Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB ist infolgedessen ausgeschlossen.
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BSG, 28.03.2000 - B1 KR 21/99 R
Gründe: I. Der Streit geht um die Kosten für eine autologe Tumorvakzine, die dem Kläger nach einer Krebsoperation injiziert wurde.
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BFH, 23.02.2000 - XR 142/95
"Telefonsex" führt unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (Abgrenzung zum Beschluss des Großen Senats vom 23. Juni 1964 GrS 1/ 64 S, BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500).
EStG § 15 Abs. 2, § 22 Nr. 3; GewStG § 2 Abs. 1; AO 1977 § 40; BGB §§ 134, 138
