Rechtsprechung zu § 818 BGB
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BAG, 07.03.2001 - GS 1/00
Zinsen auf Bruttolohn
Der Arbeitnehmer kann die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus der in Geld geschuldeten Bruttovergütung verlangen.
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266
BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 10.00
Gesundheitsverwaltungsrecht; Apothekenrecht
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben; Apothekengewinne; Privatisierung der Apotheken im Beitrittsgebiet; Treuhandschaft der Treuhandanstalt
1. Die Gewinne der staatlichen Apotheken im Beitrittsgebiet standen im letzten Quartal 1990 der Treuhandanstalt zu.
2. Die Rückforderung der an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlten Apothekengewinne des letzten Quartals 1990 verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.
EV Art. 21 Abs. 1 und 2; ApoG § 28 a; HaushaltsG 1990 §§ 7, 9; ApoVO 1984 § 9; ApoVO 1990 §§ 20, 26
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266
BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00
Gesundheitsverwaltungsrecht; Apothekenrecht
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben; Apothekengewinne; Privatisierung der Apotheken im Beitrittsgebiet; Treuhandschaft der Treuhandanstalt
1. Die Gewinne der staatlichen Apotheken im Beitrittsgebiet standen im letzten Quartal 1990 der Treuhandanstalt zu.
2. Die Rückforderung der an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlten Apothekengewinne des letzten Quartals 1990 verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.
EV Art. 21 Abs. 1 und 2; ApoG § 28 a; HaushaltsG 1990 §§ 7, 9; ApoVO 1984 § 9; ApoVO 1990 §§ 20, 26
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266
BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 14.00
Gesundheitsverwaltungsrecht; Apothekenrecht
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben; Apothekengewinne; Privatisierung der Apotheken im Beitrittsgebiet; Treuhandschaft der Treuhandanstalt
1. Die Gewinne der staatlichen Apotheken im Beitrittsgebiet standen im letzten Quartal 1990 der Treuhandanstalt zu.
2. Die Rückforderung der an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlten Apothekengewinne des letzten Quartals 1990 verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.
EV Art. 21 Abs. 1 und 2; ApoG § 28 a; HaushaltsG 1990 §§ 7, 9; ApoVO 1984 § 9; ApoVO 1990 §§ 20, 26
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266
BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 13.00
Gesundheitsverwaltungsrecht; Apothekenrecht
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben; Apothekengewinne; Privatisierung der Apotheken im Beitrittsgebiet; Treuhandschaft der Treuhandanstalt
1. Die Gewinne der staatlichen Apotheken im Beitrittsgebiet standen im letzten Quartal 1990 der Treuhandanstalt zu.
2. Die Rückforderung der an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlten Apothekengewinne des letzten Quartals 1990 verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.
EV Art. 21 Abs. 1 und 2 ApoG § 28 a HaushaltsG 1990 §§ 7, 9 ApoVO 1984 § 9 ApoVO 1990 §§ 20, 26
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266
BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 12.00
Gesundheitsverwaltungsrecht; Apothekenrecht
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben; Apothekengewinne; Privatisierung der Apotheken im Beitrittsgebiet; Treuhandschaft der Treuhandanstalt
1. Die Gewinne der staatlichen Apotheken im Beitrittsgebiet standen im letzten Quartal 1990 der Treuhandanstalt zu.
2. Die Rückforderung der an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlten Apothekengewinne des letzten Quartals 1990 verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.
EV Art. 21 Abs. 1 und 2; ApoG § 28 a; HaushaltsG 1990 §§ 7, 9; ApoVO 1984 § 9; ApoVO 1990 §§ 20, 26
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266
BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 11.00
Gesundheitsverwaltungsrecht; Apothekenrecht
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben; Apothekengewinne; Privatisierung der Apotheken im Beitrittsgebiet; Treuhandschaft der Treuhandanstalt
1. Die Gewinne der staatlichen Apotheken im Beitrittsgebiet standen im letzten Quartal 1990 der Treuhandanstalt zu.
2. Die Rückforderung der an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlten Apothekengewinne des letzten Quartals 1990 verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben.
EV Art. 21 Abs. 1 und 2; ApoG § 28 a; HaushaltsG 1990 §§ 7, 9; ApoVO 1984 § 9; ApoVO 1990 §§ 20, 26
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BFH, 19.12.2000 - IX R 13/97
Aufwendungen eines mit einem vermieteten Grundstück Beschenkten, die aufgrund eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Notbedarfs gemäß § 528 Abs. 1 BGB geleistet werden, sind weder als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar.
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 21; BGB § 528
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266
BGH, 14.11.2000 - X ZR 233/99
Tatbestand: Die Beklagte ist die zweite Ehefrau des am 3. März 1996 verstorbenen Dr. E. K.; die Kläger sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe. Sie verlangen von der Beklagten als Erben nach dem Erblasser Auskunft über die Entnahme verschiedener Gegenstände aus dem Nachlaß sowie die ...
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266
BGH, 25.10.2000 - XII ZR 136/98
Tatbestand: Der Kläger verlangt von der Beklagten aus abgetretenem Recht der Sparkasse in B. (im folgenden: Sparkasse) den Betrag zurück, den diese als Bürge für den Kläger an die Beklagte geleistet hat.
