Rechtsprechung zu § 818 BGB
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261
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270
BSG, 26.01.2000 - B6 KA 59/98 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten darum, wie im Quartal III/ 1985 erbrachte Untersuchungen zum Nachweis von HIV-Antikörpern ("AIDS-Tests") von der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) abzugelten sind.

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262
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270
BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

Tatbestand: Die Klägerin, die an die Stelle der ehemaligen Treuhandanstalt getreten ist, nimmt die Beklagte, eine Produktionsfirma für Werkzeugmaschinen, wegen einer über die vereinbarte Dauer hinaus währenden Nutzung eines Grundstücks in Anspruch.

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263
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270
BGH, 27.09.1999 - II ZR 377/98

Die in Art. 59 Nr. 1 Abs. 1, Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 der Spielordnung des Deutschen Eishockeybundes i. V. m. den Transferbestimmungen für den Bereich der Bundesliga I und II (Fassung 1992) getroffene Regelung über die "Aus- und Weiterbildungsentschädigung" bei der Verpflichtung eines Amateurspielers durch einen Verein der Bundesliga ist wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG nichtig./

BGB § 138 Abs. 1 Aa; GG Art. 12 Abs. 1

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264
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270
BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

Wer gewerblich als "Erbensucher" unbekannte Erben ermittelt, hat gegen diese, sofern es nicht zu einer Honorarvereinbarung kommt, Vergütungsansprüche weder aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung.

BGB §§ 677, 683, 812

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265
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270
BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen ein Presseverlag zur Auskunftserteilung über die Person des Lieferanten mehrerer von dem Verlag veröffentlichter Fotos verurteilt worden ist.

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266
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270
BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

a) Die Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen Einrichtung ist nach §§ 82 ff. GenG vorzunehmen.

b) Bei dem Anspruch auf Rückzahlung eines unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 GenG ausgezahlten Betrages handelt es sich nicht um einen bereicherungsrechtlichen, sondern um einen körperschaftsrechtlichen Anspruch.

GenG §§ 82 ff.; LwAnpG §§ 42, 69

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267
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270
BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter Waisenrente

1. Rentenanpassungsmitteilungen sind grundsätzlich und in aller Regel Verwaltungsakte und beschränken sich inhaltlich auf die wertmäßige Fortschreibung bereits zuerkannter Rentenrechte.

2. Aufgrund des begrenzten Regelungsgehalts von Anpassungs-Verwaltungsakten kommt allenfalls in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, daß sie aus der Sicht eines "idealen" Empfängers als Zuerkennung von Rentenrechten verstanden werden können (Abgrenzung gegenüber BSG vom 24. 1. 1995 - 8 RKn 11/ 93 = BSGE 75, 291 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 17).

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268
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270
BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

Zur Frage der Bereicherungshaftung des Beschenkten gegenüber dem, dessen Wertpapiere ihm der Schenker unter Ausnutzung einer Verfügungsvollmacht zugewendet hat.

BGB § 812

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269
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270
BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

Auch eheliche oder ehebedingte Verfehlungen können groben Undank des von den Eltern des anderen Ehegatten beschenkten Ehegatten zum Ausdruck bringen. Zur Annahme, der Beschenkte habe es in grober Weise an der Rücksichtnahme fehlen lassen, die der Schenker habe erwarten können, bedarf es jedoch besonderer Umstände, die gerade hierauf hindeuten.

BGB § 530

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270
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270
BGH, 11.01.1999 - II ZR 170/98

a) Aus dem mit einer GmbH geschlossenen Vertrag zur Übernahme einer Stammeinlage auf erhöhtes Kapital besteht kein Erfüllungsanspruch des Übernehmers auf Verschaffung der Mitgliedschaft.

b) Das Verstreichen eines in der Übernahmeerklärung (§ 55 Abs. 1 GmbHG) bestimmten Termins für die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister führt entspr. § 158 Abs. 2 BGB zur Beendigung auch des Übernahmevertrages.

c) Hat die GmbH das Scheitern einer Kapitalerhöhung zu vertreten, steht dem Übernehmer kein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Übernahmevertrages zu.

BGB § 158; GmbHG § 55

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