Rechtsprechung zu § 819 BGB
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BGH, 09.02.2006 - IX ZR 121/03

Der Gläubiger, der gegenüber der Forderung des Schuldners aus einem gegenseitigen Vertrag mit einem abgetretenen Anspruch aufrechnet, der aus einem gegenseitigen Vertrag des Zedenten mit dem Schuldner stammt, hat die Aufrechnungslage inkongruent erlangt.

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3

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BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05

Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Bereicherung; ungerechtfertigte Bereicherung; Überzahlung; Rückzahlung; Rückforderung; Bezüge; Gehalt; Lohn.

Der auf die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gestützte Anspruch des Dienstherrn auf Erstattung überzahlter Bestandteile von Gehältern, Löhnen oder Bezügen ist kein Ersatzanspruch im Sinne von § 86 Abs. 1 Nr. 18 HmbPersVG; seine Geltendmachung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.

HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 18 (a. F.)

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BGH, 22.09.2005 - IX ZR 271/01

Der Rückgewähranspruch nach § 37 KO umfasst nur solche Zinsen, die ohne die angefochtene Zahlung tatsächlich gezogen worden wären.

KO § 37

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BGH, 11.05.2005 - IV ZR 279/04

Macht der nachrangige Grundschuldgläubiger von seinem gesetzlichen Ablösungsrecht Gebrauch, muß er den vorrangigen Grundschuldgläubiger selbst dann in voller Höhe des dinglichen Rechts befriedigen, wenn eine entsprechende persönliche Forderung, deren Sicherung das vorrangige Grundpfandrecht dient, nicht besteht. Erzielt der vorrangige Grundschuldgläubiger aufgrund der Ablösung des dinglichen Rechts einen Übererlös, findet zwischen den beiden Grundschuldgläubigern kein bereicherungsrechtlicher Ausgleich statt.

BGB §§ 1192, 1150, 268, 813; ZVG § 75

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BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02 - WirtschaftsWoche

a) Hat eine Verwertungsgesellschaft gegenüber einem Nutzer Vergütungsansprüche geltend gemacht, ohne insoweit zur Wahrnehmung berechtigt zu sein, kann der Berechtigte diese Leistung genehmigen und von der Verwertungsgesellschaft die Herausgabe des Erlangten beanspruchen. Auch schon vor Genehmigung der Leistung kann der Berechtigte von der Verwertungsgesellschaft Auskunft über die eingezogenen Vergütungen beanspruchen.

b) Zeitungen i. S. von § 49 Abs. 1 Satz 1 UrhG können auch wöchentlich oder gar monatlich erscheinende Periodika sein, die nach ihrem Gesamtcharakter im wesentlichen lediglich der aktuellen Information dienen.

BGB § 816 Abs. 2, § 185 Abs. 2; UrhG § 49 Abs. 1

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BGH, 23.09.2004 - IX ZR 25/03

Hat der in der Insolvenz absonderungsberechtigte Gläubiger vor Insolvenzeröffnung sicherungsübereignete Gegenstände in Besitz genommen und verwertet, kann die Inbesitznahme nicht mit der Begründung angefochten werden, der Masse sei die Feststellungskostenpauschale entgangen (Fortführung von BGH, Urt. v. 20. November 2003 - IX ZR 259/ 02, ZIP 2004, 42 ff).

InsO §§ 129 ff., § 166, § 170, § 171

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BFH, 22.06.2004 - VII R 16/02

Hat der Vollstreckungsschuldner seinem geschäftsunfähigen Kind in Gläubigerbenachteiligungsabsicht ein Geldguthaben auf einem Festgeldkonto bei einer Bank zugewendet und dieses Guthaben kurze Zeit später wieder abgeräumt und für eigene Zwecke verwendet, so ist der dem Anfechtungsgläubiger nach erfolgter Absichtsanfechtung zustehende Wertersatzanspruch aus Gründen des Schutzes Geschäftsunfähiger in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 AnfG a. F. auf die bei dem Kind noch vorhandene Bereicherung beschränkt. Herauszugebende Bereicherung kann hiernach der dem Kind gegen seinen Vater zustehende Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der elterlichen Vermögenssorgepflicht aus § 1626 Abs. 1, § 1664 BGB sein.

AnfG (a. F.) § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 7; AO 1977 § 191 Abs. 1; FGO § 53 Abs. 2, § 54, § 116 Abs. 7, § 120 Abs. 2 Satz 1; BGB § 166 Abs. 1, § 818 Abs. 3, § 1626 Abs. 1, § 1629 Abs. 1, § 1664; ZPO (a. F.) § 182

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BVerwG, 29.04.2004 - 2 A 5.03

Gründe: I. Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung überzahlter Dienstbezüge.

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BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

Eine tarifvertraglich zur Einziehung von Sozialkassenbeiträgen der Arbeitgeber ermächtigte Stelle kann auch insoweit als Anfechtungsgegnerin zur Rückgewähr verpflichtet sein, als sie fremdnützig eingezogene Beiträge an die hierzu berechtigten Sozialkassen ausgekehrt hat.

InsO § 143 Abs. 1; BGB §§ 362 Abs. 2, 185

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71
BGH, 10.02.2004 - X ZR 117/02

Ist die Verpflichtung des Beschenkten zur Herausgabe des Geschenks ausgeschlossen, weil er damit eine Sache erworben und diese seinerseits unentgeltlich einem Dritten zugewendet hat, so haftet der Dritte nicht auf Herausgabe der ihm zugewendeten Sache, sondern auf Wertersatz, kann sich jedoch durch Herausgabe der Sache befreien.

BGB §§ 528 Abs. 1, 822

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