Rechtsprechung zu § 823 BGB
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661
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691
BGH, 28.03.2000 - VI ZB 31/99

Zur Abgrenzung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, wenn die Unterlassung einer auf einer Kundgebung vor Gewerkschaftsmitgliedern abgegebenen Äußerung eines Gewerkschaftsfunktionärs verlangt wird.

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; GVG § 13

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662
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691
BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

Gründe: I. 1. Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein oberlandesgerichtliches Berufungsurteil, durch das die erstinstanzliche Teilabweisung ihrer Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld bestätigt wurde sowie gegen den die Nichtannahme der Revision aussprechenden ...

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663
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691
BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 163/99

Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

Tatbestand: Die Kläger sind Erben des am 10. Dezember 1999 verstorbenen früheren Klägers B. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten den Klägern Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines vom früheren Kläger am 27. November 1995 erlittenen Arbeitsunfalls zu leisten haben.

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664
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691
BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein zivilgerichtliches Berufungsurteil, mit dem die Beschwerdeführerin zur Unterlassung der öffentlichen Verbreitung einer Äußerung verurteilt worden ist.

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665
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691
BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) durch das "Neue Forum".

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666
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691
BGH, 22.02.2000 - VI ZR 92/99

Aus einer Gesamtschau der §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 StVO folgt, daß sich der Überholende zu Beginn des Überholvorgangs vergewissern muß, daß ihm der benötigte Überholweg hindernisfrei zur Verfügung steht.

StVO §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2

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667
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691
BGH, 20.01.2000 - III ZR 110/99

a) Wird durch den Neubau einer Bahnstrecke für Hochgeschwindigkeitszüge auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk unter Inanspruchnahme von Grundeigentum durchschnitten, so liegt (auch) gegenüber der Jagdgenossenschaft eine Enteignung vor; das gilt selbst dann, wenn die Abtretung der benötigten Grundflächen seitens der Jagdgenossen freihändig zur Vermeidung einer Enteignung erfolgt ist (Fortführung von BGHZ 84, 261; 132, 63).

b) In Hessen ist für den Prozeß wegen des auf eine Enteignungsentschädigung gerichteten Anspruchs einer Jagdgenossenschaft, deren Jagdbezirk durch eine neue Bahnstrecke durchschnitten worden ist, ohne daß sie wegen ihres Jagdausübungsrechts an einem förmlichen Enteignungsverfahren beteiligt worden ist, die Durchführung eines gesonderten Entschädigungsverfahrens vor der Enteignungsbehörde nicht Sachurteilsvoraussetzung.

GG Art. 14 Ca, Ia; AEG § 22; BJagdG §§ 8, 9; HEG § 50

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668
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691
BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, mit denen ein von dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit einer Buchveröffentlichung geltend gemachter Unterlassungsanspruch verneint worden ist.

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669
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691
BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der auf eine Rechtsbesorgung und eine sich daraus ergebende treuhänderische Geldverwaltung gerichtet ist, kommt im Zweifel nicht mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer aus unterschiedlichen Berufsangehörigen bestehenden Sozietät zustande.

BGB § 675; RBerG Art. 1 § 1

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670
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691
BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

Der Versicherungsnehmer wird auch dann im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB auf Schadensersatz in Anspruch genommen, wenn und soweit er einem Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB ausgesetzt ist, der dieselbe wiederherstellende Wirkung hat wie ein auf Naturalrestitution gerichteter Schadensersatzanspruch.

AVB f. Haftpflichtversicherung (AHB) § 1 Nr. 1

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