Rechtsprechung zu § 824 BGB
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BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04 - Detektionseinrichtung II

a) Der Lieferant kann den Schaden, der ihm durch Inanspruchnahme seines Abnehmers aus einem später für nichtig erklärten Patent entstanden ist, unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eigenen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von demjenigen ersetzt verlangen, der in schuldhafter Weise unberechtigt aus dem Patent vorgegangen ist (Fortführung des Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen vom 15. 07. 2005 - GSZ 1/ 04, ZIP 2005, 1690 = GRUR 2005, 882, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

b) Die nachträgliche Nichtigerklärung eines Patents kann, soweit aus diesem einstweiliger Rechtsschutz erwirkt worden ist, einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO begründen (Fortführung von BGHZ 75, 116, 120 - Oberarmschwimmringe).

BGB § 823; PatG (1981) vor § 139; ZPO § 945

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BGH, 02.12.2004 - IX ZR 142/03

Die Insolvenzordnung begründet keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, vor der Erhebung einer Klage oder während des Verfahrens die Interessen des Prozeßgegners an einer Erstattung seiner Kosten zu berücksichtigen (im Anschluß an BGHZ 148, 175 ff).

InsO § 60, § 61

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BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

Die Wiedergabe des Zitats eines Dritten im Rahmen einer komplexen Äußerung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, wenn es mit der eigenen Auffassung des Äußernden verknüpft ist und sich die Aussage in ihrer Gesamtheit betrachtet als Meinungsäußerung darstellt.

BGB § 823 Abs. 1, § 1004; GG Art. 2, Art. 5 Abs. 1

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BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, inwieweit ein Rechtsanwalt für Äußerungen im Rahmen eines Mandats persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

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BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

a) Wenn der Sektenbeauftragte einer öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaft sich in Wahrnehmung seiner kirchlichen Aufgaben in den Medien kritisch über soziale Vorgänge äußert, handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne von Art. 34 GG

b) Dies kann Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auslösen, nicht jedoch Entschädigungsansprüche wegen enteignungsgleichen Eingriffs.

c) Der Sektenbeauftragte einer öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaft unterliegt bei kritischen Äußerungen in der Öffentlichkeit über andere Personen und Unternehmen im Hinblick auf die Grundrechte der Betroffenen gesteigerten Sorgfaltspflichten.

GG Art. 4, Art. 14, 34; BGB § 839

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BGH, 15.09.1999 - I ZB 59/98 - Arzneimittelversorgung

Für die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen eine Kassenärztliche Vereinigung und eine Allgemeine Ortskrankenkasse, mit der in erster Linie erstrebt wird, den Beklagten die Verwendung und Verbreitung einer "Gemeinsamen Erklärung zur Arzneimittelversorgung", die sich nach dem Vortrag der Klägerin auch an die der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung angehörenden Ärzte richtet, zu untersagen, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.

SGG § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4

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