Rechtsprechung zu § 826 BGB
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221
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235
BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99

Nimmt der Anfechtungskläger, der ein rechtskräftiges, vorbehaltloses Anfechtungsurteil erwirkt hat, nach Empfang des ausgeurteilten Betrages die Zahlungsklage gegen den ursprünglichen Schuldner zurück, ist eine Klage auf Rückzahlung des Geleisteten wegen ungerechtfertigter Bereicherung zulässig.

AnfG a. F. § 2; ZPO § 767, § 322 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2

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222
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235
BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des rechtlichen Gehörs, des fairen Verfahrens und des effektiven Rechtsschutzes bei nachlassgerichtlicher Genehmigung eines von dem Nachlasspfleger abgeschlossenen Grundstücksgeschäfts.

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223
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235
BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der auf eine Rechtsbesorgung und eine sich daraus ergebende treuhänderische Geldverwaltung gerichtet ist, kommt im Zweifel nicht mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer aus unterschiedlichen Berufsangehörigen bestehenden Sozietät zustande.

BGB § 675; RBerG Art. 1 § 1

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224
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235
BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

Zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn ein Rechtsanwalt, der einen Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozeß vertritt, seinen Mandanten nicht über den Kleinbetriebseinwand im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2, 3 KSchG belehrt.

BGB § 675

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225
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235
BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung von Vorbringen in einem Zivilprozeß als verspätet.

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226
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235
BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

Zur vertraglichen Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von Mandantengeldern durch den sachbearbeitenden Rechtsanwalt bei der Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses.

BGB § 675

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227
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235
BGH, 03.03.1999 - 2 StR 437/98

1. Ein Mitarbeiter in der Bauabteilung der Flughafen Frankfurt/ Main AG ist nicht Amtsträger, weil die Flughafengesellschaft keine "sonstige Stelle" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB ist (im Anschluß an BGHSt 43, 370).

2. Mehrere in demselben Rechtszug abgegebene falsche eidesstattliche Versicherungen stehen in Tatmehrheit, soweit sie nicht durch zusätzliche Umstände materiell-rechtlich zu einer einheitlichen Tat verklammert werden.

StGB §§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, 52, 156, 332; UWG aF § 12 Abs. 2;

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228
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235
BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Spediteur, der von einem anderen Speditionsunternehmen mit der Beförderung von Transportgut und der Einziehung des Wertes der beförderten Waren bei den Empfängern beauftragt worden ist, gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe der vereinnahmten Beträge mit eigenen Ansprüchen auf Transportvergütung aufrechnen darf, wenn der Auftraggeber seinerseits verpflichtet ist, die bei den Warenempfängern eingezogenen Beträge an die Warenversender weiterzuleiten.

BGB § 387

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229
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235
BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97

Zur Frage der unlauteren Verwertung von Kundenanschriften durch einen ausgeschiedenen Handelsvertreter.

UWG §§ 1, 17 Abs. 2; HGB § 90

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230
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235
BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

1. Die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an einem in Deutschland belegenen Grundstück, die ein deutscher Schuldner einer von ihm beherrschten ausländischen Gesellschaft (hier: Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Hawaii) übertragen hat, richtet sich nach deutschem Recht.

2. Der Anfechtungsgläubiger, der eine objektive Gläubigerbenachteiligung darzulegen und zu beweisen hat, genügt dieser Last, indem er vorträgt und notfalls beweist, daß der Anfechtungsgegner einen Gegenstand aus dem Vermögen des Schuldners ohne angemessene Gegenleistung erlangt hat. Es ist dann Sache des Anfechtungsgegners, im einzelnen Tatsachen vorzubringen, aus denen er anfechtungsrechtlich beachtliche Einwände herleitet.

EGBGB Art. 3 ff. (IPR); AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 1

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