Rechtsprechung zu § 832 BGB
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BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03

Die von der unterhaltspflichtigen Mutter erbrachten Pflegeleistungen für ein durch einen Unfall geschädigtes Kind lassen auch dann dessen Anspruch gegen den Schädiger wegen vermehrter Bedürfnisse gemäß § 843 BGB unberührt, wenn bei dem Unfall eine Verletzung der Obhutspflicht durch die Mutter mitgewirkt hat.

BGB § 422, § 823, § 840, § 843, § 1664 Abs. 1

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