Rechtsprechung zu § 839 BGB
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241
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266
BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R

Erziehungsgeld - in Deutschland lebender türkischer Arbeitnehmer - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau in der Türkei - Familiennachzug - Diskriminierungsverbot - europarechtlicher Schadensersatzanspruch - Herstellungsanspruch

1. Die Ehefrau eines in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmers hat für ihr in der Türkei erzogenes Kind keinen Anspruch auf Erziehungsgeld; darin liegt keine unzulässige Diskriminierung iS des EWG-Abk Türkei und seines Zusatzprotokolls sowie der dazu ergangenen Assoziationsratsbeschlüsse.

2. Eine etwaige rechtswidrige Verzögerung des Familiennachzugs in der Türkei verbliebener Angehöriger durch die für die Anwendung von ausländerrechtlichen Bestimmungen zuständigen Behörden führt weder zu einem europarechtlichen Schadensersatzanspruch noch zu einem "Herstellungsanspruch" iS des deutschen Sozialrechts.

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242
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266
BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00

Zum Anspruch auf Ersatz des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags und der Wertminderung bei einem beschädigten Hausgrundstück, das nach Schadenseintritt zu einem über dem Verkehrswert in unbeschädigtem Zustand liegenden Preis veräußert worden ist.

BGB § 249 Satz 2 (Gb), § 251 Abs. 1

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243
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266
BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 3/01 R

Merkzeichen G - rückwirkende Feststellung - gesundheitliche Voraussetzungen - Fahrtkosten - Erstattung - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit - Sachleistungsanspruch - Ersatzanspruch - Gleichheitssatz - unentgeltliche Personenbeförderung - Nahverkehr

Tatbestand: Der Kläger begehrt von dem Beklagten Erstattung ihm durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstandener Kosten, die er zeitlich nach dem (rückwirkend festgestellten) Eintritt seiner Schwerbehinderung und seiner erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im ...

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244
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266
BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim - Unterlassung einer gebotenen Beratung über Möglichkeit der häuslichen Krankenpflege - Pflegeversicherung - Voraussetzung für Anerkennung eines Härtefalls bei stationärer Pflege - Gleichstellung von Behandlungs- und Grundpflege bis 31. 12. 2004 - Einordnung der Beatmungspflege - Begriff der Behandlungspflege - Anwendung der Kostenerstattung im Pflegeversicherungsbereich

1. Die Krankenkasse hat die vom Versicherten getragenen Kosten einer Behandlungspflege in einem Pflegeheim im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu erstatten, wenn sie eine gebotene Beratung über die Möglichkeit der häuslichen Krankenpflege unterlassen hat.

2. Die Anerkennung eines Härtefalls durch die Pflegekasse bei stationärer Pflege setzt voraus, daß ein Versicherter wegen seines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs einen gegenüber dem üblichen Pflegesatz der Pflegeklasse III erhöhten Pflegesatz zu zahlen hat.

3. Bis zum 31. 12. 2004 steht im Rahmen der Härtefallregelung bei stationärer Pflege die Behandlungspflege der Grundpflege gleich.

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245
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266
BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

In die Schutzwirkung eines Vertrages, durch den eine Behörde im Rahmen der ihr im öffentlichen Interesse obliegenden Verwaltungsaufgaben einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, ist der von der dadurch vorbereiteten Verwaltungsentscheidung möglicherweise betroffene Dritte nicht ohne weiteres einbezogen.

BGB § 328

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246
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266
BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung während des Aufenthaltes im Strafvollzug - Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - vollziehbare Ausreisepflicht - Unbilligkeit der Entschädigung - Mitverursachung

1. Ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff iS des § 1 OEG durch einen Mithäftling in einer Strafanstalt kann einen Entschädigungsanspruch nur begründen, wenn sich der Geschädigte rechtmäßig in Deutschland aufhält.

2. Der rechtmäßige Aufenthalt von Ausländern iS des AuslG ist inhaltlich nicht identisch mit dem rechtmäßigen Aufenthalt iS des § 1 Abs. 5 OEG.

3. Die Verpflichtung eines Ausländers zur Ausreise nach dem AuslG steht der Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes in der Strafhaft iS des OEG nicht entgegen.

4. Der Entschädigungsanspruch ist in solchen Fällen wegen Unbilligkeit iS des § 2 Abs. 1 OEG insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Schädigung eines Häftlings sich als typische Folge gefängniseigentümlicher Gefahrenverwirklichung des Strafvollzuges erweist.

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247
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266
BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

Naturschutzrecht; Baurecht

Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte; Lebensstätte; Lebensbereich; besonders geschützte Tierart; Vögel; Fledermaus; Eingriff; absichtliche Beeinträchtigung; Vogelschutz-Richtlinie; Rücknahme; Rücknahmeermessen; Rechtsmittel des Beigeladenen; Rechtskraft; Rechtsverletzung


1. Durch das Verbot des § 20 f Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG werden nicht allgemein die Lebensräume oder Lebensstätten wild lebender Tierarten der besonders geschützten Arten geschützt, sondern nur die ausdrücklich genannten Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten; insbesondere die Nahrungsreviere der Tiere fallen nicht unter das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot der Vorschrift.

2. Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) kann § 20 f Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (naturschutzrechtlicher Artenschutz) eine baurechtlich zulässige Bebauung einer Baulücke, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen ist, in denen heimische Vögel nisten und brüten, nicht schlechthin hindern.

3. Allerdings dürfen durch die Bebauung Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten nicht absichtlich beeinträchtigt werden; verboten sind gezielte Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, nicht dagegen Beeinträchtigungen, die sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergeben.

4. Die Baugenehmigungsbehörde hat gegebenenfalls die erforderlichen Anordnungen zu treffen, damit die geschützten Lebensstätten durch das Bauvorhaben nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.

BNatSchG §§ 8, 8 a Abs. 6 (1993), § 8 a Abs. 2 (1998), § 20 f Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1; § 31; BauGB § 34 Abs. 1; VwVfG § 48; VwGO §§ 65, 121

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248
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266
BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

Beamtenrecht

Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung; kein Ersatz von Aufwendungen des Beamten aufgrund einer fehlerhaften Entscheidung des Dienstherrn; Folgenbeseitigungsanspruch bei zweckverfehlten Vermögensdispositionen aufgrund einer fehlerhaften Behördenentscheidung; Schadenersatz, Ersatz von Aufwendungen des Beamten für die private Krankenversicherung, die durch eine fehlerhafte Entscheidung des Dienstherrn veranlasst worden sind; Verschulden als Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht des Dienstherrn


Der Anspruch des Beamten auf Schadenersatz setzt ein Verschulden des Dienstherrn voraus (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

Die Fürsorgepflicht bietet keine allgemeine Rechtsgrundlage für einen Anspruch des Beamten auf Ersatz von Vermögensnachteilen, die durch rechtswidrige Maßnahmen des Dienstherrn veranlasst worden sind.

SH LBG § 95 (= § 79 BBG)

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249
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266
BGH, 19.10.2000 - IX ZB 69/00

Gründe: I. Die Beklagte hat gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 18. November 1999, das ihr gemäß § 182 ZPO am 25. November 1999 zugestellt worden ist, am 27. Dezember 1999 Einspruch eingelegt ...

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250
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266
BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99

Zum enteignungsgleichen Eingriff in den Gewerbebetrieb eines Winzers durch ein auf Art. 2 VO (EWG) Nr. 315/ 93 gestütztes Vertriebsverbot für Traubenkernöl.

GG Art. 14 Cc; VO (EWG) Nr. 315/ 93 des Rates vom 8. Februar 1993 (ABl. Nr. L 37/ 1) Art. 2

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