Rechtsprechung zu § 839a BGB
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BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

Zur Haftung eines im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlich beauftragten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertung gegenüber dem Ersteigerer.

BGB § 826

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