Rechtsprechung zu § 847 BGB
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BGH, 02.10.2001 - VI ZR 356/00

Der Kläger, der ein angemessenes Schmerzensgeld unter Angabe eines Mindestbetrages begehrt hat, ist nicht beschwert, wenn das Gericht ihm diesen Betrag zugesprochen, aber abweichend von seiner Auffassung ein Mitverschulden bejaht hat.

BGB § 847; ZPO §§ 511, 511 a

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BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 735/97

Die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. l Satz 2 GG) vermag keine ehrverletzenden Berichte über Tatsachen aus der Intimsphäre eines Arbeitnehmers zu rechtfertigen. Eine Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld wegen Mittäterschaft oder Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung setzt die tatrichterliche Feststellung eines Tatbeitrags voraus.

BGB § 823 Abs. 1, § 830, 847, 1004; GG Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3

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BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02

Zur Zulässigkeit eines Grundurteils im Adhäsionsverfahren, namentlich bei Schmerzensgeldansprüchen.

StPO § 403, § 405, § 406 Abs. 1 Satz 2 BGB § 847 Abs. 1 a. F.

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BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 443/03

Haftungsausschluss bei gemeinsamer Betriebsstätte

Tatbestand: Die Parteien streiten über Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines von der Klägerin in den Räumen ihrer Arbeitgeberin erlittenen Unfalls.

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BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 94/02

Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte

Ein Haftungsausschluß auf Grund einer Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3 3. Alt SGB VII kommt nur in Betracht, wenn betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen vorliegen, die bewußt und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen. Es reicht aus, daß die gegenseitige Verständigung stillschweigend erfolgt.

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BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion - Verletztenrente - anrechenbares Einkommen - Sozialhilfeleistung - Hilfe zum Lebensunterhalt - Einkommen - Anrechnung - Grundrente - Kriegsopferrente - Zweckbestimmung - Schmerzensgeld - Analogie - verfassungskonforme Auslegung - Gleichbehandlungsgrundsatz

Tatbestand: Streitig ist die Nachzahlung von Verletztenrente an die Klägerin als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes, des Versicherten A. R. (V).

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BVerwG, 02.12.2004 - 5 B 108.04

Schmerzensgeld; Einkommen; Vermögen.

Schmerzensgeld gehört zum Einkommen bzw. Vermögen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG, das vor Leistungsbezug aufzubrauchen ist. § 77 Abs. 2 und § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG finden keine - entsprechende - Anwendung.

AsylbLG § 7

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BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

Gründe: I. 1. Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein oberlandesgerichtliches Berufungsurteil, durch das die erstinstanzliche Teilabweisung ihrer Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld bestätigt wurde sowie gegen den die Nichtannahme der Revision aussprechenden ...

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BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

Tatbestand: Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen einer Hepatitis-C-Infektion der Klägerin.

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BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

1. Der Arbeitnehmer hat gemäß §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung der ungeschützten Aufbewahrung seiner Gesundheitsdaten in der Personalakte. Denn hierdurch wird in sein durch Art. 1 und 2 GG gewährleistetes allgemeines Persönlichkeitsrecht eingegriffen. Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, sensible Daten über den Arbeitnehmer in besonderer Weise aufzubewahren. Sie sind gegen zufällige Kenntnisnahme, etwa durch Aufbewahrung in einem verschlossenen Umschlag, zu schützen. Der informationsberechtigte Personenkreis ist zu beschränken.

2. Dem steht nicht das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Vollständigkeit der Personalakte entgegen. Denn die Personalakte bleibt vollständig. Bei berechtigtem Anlass können der Umschlag geöffnet und die Daten eingesehen werden.

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