Rechtsprechung zu § 847 BGB
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BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

Es ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass Asylbewerber auf Grund von § 7 Abs. 1 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, bevor sie staatliche Leistungen erhalten.

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BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00

Inline-Skates sind - bis zu einer ausdrücklichen Regelung durch den Verordnungsgeber - als "ähnliche Fortbewegungsmittel" im Sinne des § 24 Abs. 1 StVO anzusehen; daher sind Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen.

StVO § 24 Abs. 1

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BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00

Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall

Das Verlassen des Arbeitsplatzes einschließlich des Weges auf dem Werksgelände bis zum Werkstor stellt regelmäßig noch eine betriebliche Tätigkeit im Sinne von § 105 Abs. 1 SGB VII dar. Der Weg von dem Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 SGB VII) beginnt mit dem Durchschreiten oder Durchfahren des Werkstores.

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BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R

Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - abgesenkter Freibetrag - Beitrittsgebiet

Gründe: I. Die Beteiligten streiten, ob bei der Anrechnung der Verletztenrente des Klägers auf die von der Beklagten gewährte Regelaltersrente (RAR) aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) ein abgesenkter Freibetrag in Höhe einer "Grundrente Ost" zu berücksichtigen ist.

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BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische Kriegsopferrente - Privilegierung nach § 11 Abs. 1 S 1 SGB II bei Vergleichbarkeit mit Grundrente nach § 31 BVG

Tatbestand: Der Kläger begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 2. September 2005 bis zum 31. März 2006.

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BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung - Verfassungsmäßigkeit

Tatbestand: Die Kläger wenden sich gegen die ungekürzte Berücksichtigung der vom Kläger zu 1) bezogenen Teilverletztenrente als Einkommen bei der Berechnung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 2005.

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BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R

Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - abgesenkter Freibetrag - Beitrittsgebiet - Verfassungsmäßigkeit

Gründe: I. Die Beteiligten streiten, ob bei der Anrechnung der Verletztenrente des Klägers auf die von der Beklagten gewährte Regelaltersrente (RAR) aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) ein abgesenkter Freibetrag in Höhe einer "Grundrente Ost" zu berücksichtigen ist.

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BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

a) Das Athener Übereinkommen von 1974 findet auf das Binnenschiffahrtsrecht im Gebiet der ehemaligen DDR keine Anwendung.

b) Zur Auslegung von Art. 10 der Anlage zu § 664 HGB.

Anlage zu § 664 HGB; Art. 10 EinigungVtr Anlage I Kap. III Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1b, Nr. 4

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BGH, 14.06.2005 - VI ZR 25/04

a) Der nicht selbst auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätige Unternehmer, der neben seinem nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII haftungsprivilegierten Verrichtungsgehilfen lediglich nach §§ 831, 823, 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner haftet, ist gegenüber dem Geschädigten nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses von der Haftung für erlittene Personenschäden freigestellt (vgl. § 840 Abs. 2 BGB); ein im Innenverhältnis zwischen dem Verrichtungsgehilfen und dem Geschäftsherrn etwa bestehender arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch bleibt dabei außer Betracht.

b) Die Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers bleibt im Rahmen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses auf die Fälle beschränkt, in denen ihn nicht nur eine Haftung wegen vermuteten Auswahl- und Überwachungsverschuldens gemäß § 831 BGB, sondern eine eigene "Verantwortlichkeit" zur Schadensverhütung, etwa wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder wegen eines Organisationsverschuldens trifft (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. November 2003 - VI ZR 13/ 03 - BGHZ 157, 9 = VersR 2004, 202).

BGB §§ 831, 823, 840 Abs. 1 und 2; SGB VII § 106 Abs. 3, 3. Alt.

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BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall - Betriebsweg

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall bei dem Rücktransport des Klägers von einer ausländischen Baustelle in einem Fahrzeug seiner Arbeitgeberin.

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