Rechtsprechung zu § 852 BGB
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BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

§ 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG betrifft nur die erstmalige Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem Haftpflichtversicherer.

PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3

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BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01

1. Der für den Beginn der Verjährung gem. § 852 Abs. 1 BGB a. F. erforderlichen positiven Kenntnis steht es grundsätzlich nicht gleich, wenn die Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des Schädigers darauf beruht, daß er nicht aus eigener Initiative Erkundigungen eingezogen hat.

2. Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsherrn hinsichtlich der Auswahl und Überwachung seiner Verrichtungsgehilfen.

BGB § 831 Abs. 1 S. 2, BGB § 852 a. F.

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BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

a) Auch bei der Vereinbarung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für die ärztlichen Leistungen durch den Bewertungsausschuß obliegen den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entsandten Mitgliedern Amtspflichten gegenüber den Vertragsärzten, soweit es um die Beachtung und Wahrung ihres Zulassungsstatus geht.

b) Greift der Bewertungsausschuß durch übereinstimmenden Beschluß rechtswidrig in den Zulassungsstatus eines Vertragsarztes ein, haftet die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die von ihr in diesen Ausschuß entsandten Mitglieder, die ihren Weisungen unterliegen, nach Amtshaftungsgrundsätzen.

c) Von den Mitgliedern des Bewertungsausschusses, die einem Gremium angehören, das zentral und auf höchster Ebene in der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen mit dem einheitlichen Bewertungsmaßstab Vergütungsgrundlagen zu entwickeln hat, ist ein hohes Maß an Sachkenntnis zu erwarten und dementsprechend die Fähigkeit zu besonders gründlicher Prüfung zu verlangen. In einem solchen Fall ist kein Raum für die Anwendung der "Kollegialgerichtsrichtlinie".

BGB § 839 (A, B, Cb); SGB V § 87

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BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01

Ein Abfindungsvergleich, in dem eindeutig die Einstellung des Kfz-Haftpflicht-versicherers zum Ausdruck kommt, daß die Schadensregulierung endgültig abgeschlossen ist, beendet die Hemmung der Verjährung gemäß § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG auch für die in diesem Vergleich vorbehaltenen Ansprüche auf Ersatz erst in der Zukunft möglicher materieller Schäden, soweit diese von der Anspruchsanmeldung umfaßt sind.

PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3

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BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 60/00 R

Vertragszahnarzt - mangelhafte prothetische Leistung - Schadensregreß - Zuständigkeit des Prothetik-Ausschusses und des Prothetik-Einigungsausschusses - Vorrangigkeit des § 4 der Anlage 12 zum BMV-Z gegenüber § 23 Abs. 1 BMV-Z

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über einen Regreß wegen fehlerhafter prothetischer Leistungen.

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BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

§ 2 Abs. 1 BeschFG 1985 ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.

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BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

Bei Verhandlungen über den Kauf eines Unternehmens oder von GmbH-Geschäftsanteilen trifft den Verkäufer im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite des Geschäfts und die regelmäßig erschwerte Bewertung des Kaufobjekts durch den Kaufinteressenten diesem gegenüber eine gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

BGB § 276 Fb

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BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

Wird die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens aus einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung beantragt, so reicht für das Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen.

ZPO § 256

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BGH, 09.01.2001 - VI ZR 119/00

Die primäre Tilgungsreihenfolge im Sinne des § 2 BeitragszahlungsVO richtet sich - falls keine abweichende Bestimmung getroffen wird - nach der dort genannten Reihenfolge der Schuldenarten, so daß nachrangige Schuldenarten wie Säumniszuschläge - unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit - erst dann zur Tilgung gelangen können, wenn alle vorrangigen Schuldenarten wie Auslagen der Einzugsstelle und Gesamtsozialversicherungsbeiträge vollständig getilgt sind.

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266 a Abs. 1; BeitragszahlungsVO § 2

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BGH, 28.11.2000 - VI ZR 352/99

a) § 116 Abs. 6 SGB X steht dem Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers aus § 3 Nr. 1 PflVG auf den Sozialversicherungsträger entgegen (Abgrenzung zu BGHZ 133, 192 ff.).

b) Auf den bei dem Geschädigten verbleibenden Anspruch sind Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nicht anzurechnen.

SGB X § 116; BGB § 843 Abs. 4

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