Rechtsprechung zu § 854 BGB
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BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

Wer eine Eigentumswohnung auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages als Käufer besitzt, schuldet jedenfalls ab Rechtshängigkeit Nutzungsersatz, wenn über das Vermögen des Verkäufers das Konkursverfahren eröffnet wurde; eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die auf vorkonkurslichen Kaufpreiszahlungen des Käufers beruhen, ist ausgeschlossen.

BGB §§ 987 Abs. 2, 313, 812, 818 Abs. 4; KO §§ 17, 21, 55 Satz 1 Nr. 1

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BGH, 28.06.2001 - I ZR 13/99

Die Haftungsfreizeichnung des Spediteur-Frachtführers nach § 52 Buchst. a Satz 2 i. V. mit § 52 Buchst. c ADSp a. F. weicht im Bereich des Straßengüterverkehrs unangemessen von der gesetzlichen Haftung nach § 413 Abs. 1, §§ 429 ff. HGB a. F. ab und verstößt deshalb insoweit gegen § 9 AGBG.

AGBG § 9 Bm, Cl; HGB § 413 Abs. 1, § 429 Abs. 1, § 431 (Fassung bis 30. Juni 1998); ADSp § 52 Buchst. a, § 52 Buchst. c (Fassung 1. Januar 1993)

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BGH, 31.07.2000 - NotZ 13/99

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