Rechtsprechung zu § 86 BGB
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BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist
Liegt die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu einer außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB vor, so kann der Arbeitgeber diese Kündigungserklärungsfrist voll ausschöpfen und muß nicht unverzüglich kündigen.
Die dem Schutz des Arbeitgebers dienende Regelung des § 21 Abs. 5 SchwbG 1986 ergänzt als speziellere Regelung § 626 Abs. 2 BGB nur nach Ablauf der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist und führt nicht zu deren Verkürzung.
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BFH, 16.05.2007 - I R 14/06
Die Körperschaftsteuerbefreiung einer Körperschaft, die nach ihrer Satzung steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, endet, wenn die eigentliche steuerbegünstigte Tätigkeit eingestellt und über das Vermögen der Körperschaft das Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird.
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; AO § 52, § 53, § 60 Abs. 2, § 63 Abs. 1 und 2; EGInsO Art. 103 Satz 1; InsO § 1; KO § 1, § 3, § 6, § 117 Abs. 1; BGB a. F. § 42, § 86
