Rechtsprechung zu § 872 BGB
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BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04 - Archivfotos

Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch wenn die Zahlung einer Archivgebühr vereinbart wird.

BGB § 929 Satz 1, § 985; UrhG § 31 Abs. 5

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BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01

Gustav-Adolf-Sammlung; Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers; Widerlegung der Eigentumsvermutung; redlicher Erwerb durch Ersitzung.

Die zu Gunsten des gegenwärtigen Besitzers wirkende Eigentumsvermutung (§ 1006 BGB) ist jedenfalls dann nicht widerlegt, wenn - bei Unerweislichkeit sowohl einer Schenkung als auch einer bloßen Leihe des Vermögenswertes (hier einer Kunstsammlung) - die gegen die seinerzeitige Übereignung sprechenden Indizien nicht überwiegen.

VermG § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 Satz 1; BGB §§ 1006, 937

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