Rechtsprechung zu § 892 BGB
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BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

Wird bei der Grundbucheintragung eines durch Unterteilung entstandenen Wohnungseigentums sowohl auf die ursprüngliche Teilungserklärung, die von der Unterteilung erfaßte Räume als gemeinschaftliches Eigentum ausweist, als auch auf die Unterteilungserklärung Bezug genommen, so liegt eine inhaltlich unzulässige Eintragung vor, die nicht Grundlage eines gutgläubigen Erwerbs sein kann.

Ein Kaufvertrag ist nur teilweise nicht erfüllt, wenn der Verkäufer von Wohnungseigentum wegen einer fehlgeschlagenen Unterteilung lediglich einen isolierten Miteigentumsanteil verschaffen kann, dieser aber dem Käufer die Möglichkeit eröffnet, durch eine Inanspruchnahme der Miteigentümer eine Änderung von Teilungserklärung und Aufteilungsplan zu erreichen und auf diesem Weg Wohnungseigentum zu erwerben.

BGB § 892, § 325 Abs. 1 Satz 2 § 440 Abs. 1; WEG § 8

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BVerfG, 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04

Gründe: I. Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch welche die Beschwerdeführerin verhindern will, dass aus dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in einem Rechtsstreit nach dem ...

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BGH, 19.09.2003 - V ZR 383/02

Ansprüche auf Bestellung einer Dienstbarkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (hier: Recht zum Befahren und Betreten eines ehedem volkseigenen Grundstücks zu Zwecken des Zugverkehrs) werden auch dann vom Vermögenszuordnungsrecht verdrängt, wenn das genutzte Grundstück zwischenzeitlich an einen Dritten veräußert wurde (im Anschluß an Senatsurt. v. 10. Januar 2003, V ZR 206/ 02, WM 2003, 1671).

SachenRBerG § 1 Abs. 2, § 116, VZOG §§ 2, 4

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BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02

a) Dem Verfügungsberechtigten ist die Rückübertragung des Vermögenswertes infolge seiner Veräußerung auch dann nicht möglich, wenn das Unvermögen erst durch die Weiterveräußerung an einen Dritten eingetreten ist.

b) Stichtag für die Ermittlung des Verkehrswertes ist in dem Falle, daß der Vermögenswert bereits vor Vollziehbarkeit des Investitionsvorrangbescheids unumkehrbar aus dem Vermögen des Verfügungsberechtigten ausgeschieden ist, der Zeitpunkt, in dem das Ausscheiden erfolgt war.

c) Investitionen, die der Erwerber zugunsten des Vermögenswertes vorgenommen hat, sind bei der Wertermittlung auch dann außer Betracht zu lassen, wenn die Veräußerung vor der Vollziehbarkeit des Investitionsvorrangbescheids erfolgt ist (im Anschluß an Senat BGHZ 142, 221).

InVorG § 16; VermG a. F. § 3a

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BGH, 13.06.2002 - IX ZR 196/01

Zum Schaden aus der verzögerten Einreichung einer notariellen Urkunde.

BeurkG § 53

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BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

Fordert der Konkursverwalter die Löschung einer Auflassungsvormerkung, die vor Konkurseröffnung über das Vermögen des Grundstückseigentümers aufgrund eines formnichtigen Kaufvertrages zugunsten des Käufers eingetragen wurde, kann dieser wegen der von ihm vor Konkurseröffnung an den verkaufenden Eigentümer erbrachten Kaufpreiszahlungen dem Verlangen kein Zurückbehaltungsrecht entgegensetzen.

BGB § 273 Abs. 1, §§ 313 Fassung: 30. Mai 1973, 812, 818, 883, 894 KO §§ 17, 24, 49 Abs. 1 Nr. 3 und 4

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BGH, 13.12.2000 - IV ZR 239/99

Die Bestellung von Grundschulden zugunsten redlicher Erwerber durch einen dinglich am Grundstück nicht berechtigten Bucheigentümer stellt keine Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne von § 1004 BGB dar.

BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

a) Enteignungen aus der Zeit der DDR, deren Folgen nicht besonders (etwa im Vermögensgesetz) geregelt sind, bleiben unbeachtlich, wenn sie nach der damaligen Rechtslage keine Wirksamkeit erlangt haben und nicht dem Bestandsschutz des Art. 237 § 1 EGBGB unterfallen (im Anschluß an BGHZ 129, 112).

b) Enteignungen zugunsten des Parteivermögens (hier: Organisationseigener Betrieb) nehmen am Bestandsschutz des Art. 237 § 1 EGBGB nicht teil.

c) Zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers scheitern nicht daran, daß das Grundstück Gegenstand eines Investitionsvorrangbescheids geworden ist.

d) Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR bedurften zu ihrem Wirksamwerden der Bekanntgabe an den Betroffenen.

EinigVtr Art. 19; VermG § 1; EGBGB Art. 237 § 1; InVorG § 2; DDR: PartG § 20 b; DDR: AufbauG § 14

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BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99

a) War eine Gemeinde nach Art. 22 Abs. 2 EinigVtr dazu berechtigt und verpflichtet, ein am 3. Oktober 1990 nach Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EinigVtr in das Eigentum des Bundes übergegangenes, früher zum Finanzvermögen der ehemaligen DDR (Eigentum des Volkes) gehörendes Grundstück vorläufig weiter zu verwalten, so hat sie nach Beendigung der gesetzlichen Verwalterstellung vereinnahmte Mietzinsen nach § 667 BGB an die Bundesrepublik herauszugeben. Im Gegenzuge kann sie nach § 670 BGB Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen.

b) Hat eine Gemeinde als Verfügungsbefugte im Sinne des § 6 Abs. 1 VZOG a. F./ § 8 Abs. 1 VZOG n. F. ein Grundstück, das später einer anderen Stelle zugeordnet wird, an einen Dritten vermietet, so ist sie dem Berechtigten gegenüber zwar nicht nach § 6 Abs. 4 VZOG a. F./ § 8 Abs. 4 VZOG n. F., wohl aber nach § 988 BGB zur Herausgabe vereinnahmter Mietzinsen verpflichtet.

EinigVtr Art. 22 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; BGB: §§ 667, 670, 988; VZOG § 6 Abs. 1 u. 4 F: 22. März 1991; § 6 Abs. 1 u. 4 F: 3. August 1992; § 8 Abs. 1 u. 4 F: 29. März 1994

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BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99

a) Ein Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nacherben verpfändet und die Verpfändung im Grundbuch gleichfalls eingetragen ist. Aus diesem Grunde ist hier für die Festsetzung eines Zuzahlungsbetrags nach den §§ 50, 51 ZVG ebensowenig Raum.

b) Die Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten Gebots bestehen auch gegenüber dem Vollstreckungsschuldner.

c) Zur Darlegung des aus einer fehlerhaften Zwangsversteigerung entstandenen Schadens und zum Ersatz der Kosten eines erfolglosen Vorprozesses.

ZVG §§ 44, 51; BGB §§ 839 Cb, Fi, 249 Hd; ZPO § 287

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