Rechtsprechung zu § 956 BGB
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BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
Ist Gegenstand eines Schenkungsversprechens ein Holzeinschlagsrecht, so ist die Schenkung bewirkt, wenn dem Beschenkten das Recht eingeräumt wurde, das Holz zu fällen und sich anzueignen. Auf den Besitz an dem Holz kommt es nicht an.
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BFH, 22.01.2004 - IV R 44/02
1. Von einer Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der Landwirtschaft ist auch dann auszugehen, wenn weder ein ausdrücklicher Gesellschaftsvertrag noch ein der Personengesellschaft wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz entweder den Eheleuten gemeinsam oder ein erheblicher Teil des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes jedem Ehegatten zu Alleineigentum oder Miteigentum gehört, die Eheleute in dem gemeinsamen Betrieb mitarbeiten und keine anzuerkennenden abweichenden Vereinbarungen über die Nutzung der Wirtschaftsgüter bestehen (ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 30. Juni 1983 IV R 206/ 80, BFHE 138, 561, BStBl II 1983, 636).
2. Pachtflächen sind nicht geeignet, eine Ehegatten-Mitunternehmerschaft ohne ausdrücklichen Gesellschaftsvertrag zu begründen (Fortführung der Grundsätze des Senatsurteils vom 7. Oktober 1982 IV R 186/ 79, BFHE 136, 537, BStBl II 1983, 73).
EStG § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
