Rechtsprechung zu § 986 BGB
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BGH, 31.01.2003 - V ZR 333/01
Ist der "nicht abgewohnte" Teil eines zur Errichtung eines Wohngebäudes zur Verfügung gestellten Betrags dem Zahlenden beim Auszug zu erstatten, kommt zwischen ihm und dem Zahlungsempfänger ein Mietvertrag zustande; die Höhe des Mietzinses kann durch das Gericht in ergänzender Vertragsauslegung oder analog §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB bestimmt werden (im Anschluß an Senatsurt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/ 96, NJW 1997, 2671).
BGB §§ 133 C, 535
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BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01
a) Die Nutzung eines mit staatlicher Billigung entgeltlich übernommenen Wohngebäudes auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages kann eine Einbeziehung in die sachenrechtliche Bereinigung rechtfertigen.
b) § 29 Abs. 3 SachenRBerG beschränkt bei einer Rechtsnachfolge auf der Nutzerseite nicht die Einredemöglichkeiten des Grundstückseigentümers, sondern erstreckt die auch für Rechtsnachfolger geltenden Regelungen in § 29 Abs. 1, 2 SachenRBerG auf hiervon nicht erfaßte Fallgestaltungen, enthält also einen zusätzlichen Einredetatbestand.
SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. e, § 29 Abs. 3
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BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99 - Hotel Adlon
a) Beruht der Verlust der Priorität eines Unternehmenskennzeichens wegen der langfristigen Einstellung des Betriebs nicht auf einer selbstbestimmten unternehmerischen Entscheidung, sondern auf der durch die Teilung Deutschlands eingetretenen Unmöglichkeit, den Betrieb (hier: ein Hotel) am historischen Standort fortzuführen, so kann die ursprüngliche Priorität wieder aufleben, sofern der Name des Unternehmens aufgrund seiner Geltung oder Berühmtheit dem Verkehr in Erinnerung geblieben ist und dem neu eröffneten Unternehmen wieder zugeordnet wird.
b) Der Erwerb eines gegenüber dem Klagezeichen älteren Markenrechts während des laufenden Rechtsstreits, um Ansprüche des Gegners nur abzuwehren, ist grundsätzlich kein zweckfremdes Mittel des Wettbewerbskampfes und regelmäßig nicht sittenwidrig.
MarkenG § 5 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, § 15 Abs. 4, § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Satz 2
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BFH, 18.07.2001 - X R 23/99
Wer auf fremdem Grund für eigene Rechnung ein eigengenutztes Einfamilienhaus errichtet, kann als wirtschaftlicher Eigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG berechtigt sein, wenn ihm für den Fall der Nutzungsbeendigung ein Anspruch auf Ersatz des Verkehrswertes des Gebäudes zusteht. Ein solcher Anspruch kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz, insbesondere aus Bereicherungsrecht, ergeben.
AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 10e
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BFH, 18.07.2001 - X R 15/01
Errichten die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück, das zivilrechtlich im Eigentum nur eines Partners steht, kann auch der andere als wirtschaftlicher Miteigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG berechtigt sein, wenn ihm für den Fall des Scheiterns der Lebensgemeinschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen ein Ausgleichsanspruch gegen den zivilrechtlichen Eigentümer in Höhe des hälftigen Verkehrswertes des Gebäudes zusteht.
AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 10e
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BVerfG, 13.03.2001 - 1 BvR 1974/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1, 3 und 4 EGBGB in der Fassung des Sachenrechtsänderungsgesetzes (SachenRÄndG) vom ...
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BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99
a) War ein unter staatliche Verwaltung gestelltes Grundstück zum Zeitpunkt der Beschlagnahme bereits an einen Käufer des Grundstücks übergeben worden und standen diesem die Nutzungen des Grundstücks zu, so wurde auch der Grundstückskäufer und nicht nur der Eigentümer durch den Entzug der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis in seiner Rechtsstellung betroffen. Daher ist er ebenfalls als Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG anzusehen.
b) Wird aufgrund der im notariellen Kaufvertrag erklärten Auflassung der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, so ist, auch wenn sich der Eigentumsübergang erst Jahrzehnte später und nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung vollzieht, letztlich der Erwerber derjenige, dem die durch das Vermögensgesetz dem staatlichen Verwalter auferlegte "Treuhänderstellung" zugute gekommen ist. Daher hat er und nicht der während der Dauer der staatlichen Verwaltung im Grundbuch als Eigentümer Eingetragene die Kosten der Verwaltertätigkeit zu tragen, und zwar auch dann, wenn der Voreigentümer nach Beendigung der staatlichen Verwaltung entsprechend der damaligen Grundbuchlage den Besitz am Grundstück (kurzfristig) wieder erlangt hatte.
VermG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 und 2
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BGH, 19.11.1999 - V ZR 241/98
Die Ansprüche und Rechte aus einem "hängenden Kaufvertrag" über ein Gebäude waren auch vor Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes übertragbar. Ihre Übertragung begründet ein Recht des Übertragungsempfängers zum Besitz von Gebäude und Grundstück gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks.
EGBGB 1986 Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 3; SachenRBerG § 3 Abs. 3
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BGH, 09.07.1999 - V ZR 148/98
1. Die Stellung eines Antrags auf Zusammenführung von Gebäude- und Grundstückseigentum gemäß § 64 LwAnpG begründet kein Recht zum Besitz aus Art. 233 § 2 a Abs. 1 EGBGB.
2. Selbständiges Gebäudeeigentum ist nicht gemäß § 27 LPGG entstanden, wenn das Vorhaben, ein Gebäude zu errichten, bereits im Anfangsstadium aus von der LPG zu vertretenden Gründen aufgegeben worden ist.
3. § 8 Nr. 3 SachenRBerG begründet kein Recht zum Besitz aus Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 3 EGBGB, wenn das begonnene Vorhaben, ein Gebäude zu errichten, bei Ablauf des 22. Juli 1992 endgültig aufgegeben war.
EGBGB 1986 Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 3; LwAnpG § 64; LPGG § 27; SachenRBerG § 8 Nr. 3
