Rechtsprechung zu § 987 BGB
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BGH, 16.05.2008 - V ZR 182/07

Dem Berechtigten steht im Sinne des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ein Nutzungsentgelt nicht zu, das er erst nach einer Anpassung des Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses hätte erzielen können (Fortführung der Senatsurteile vom 29. Juni 2007, V ZR 257/ 06, ZOV 2007, 143 und vom 6. Juli 2007, V ZR 244/ 06, ZOV 2007, 142).

VermG § 7 Abs. 7 Satz 2

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BGH, 14.03.2008 - V ZR 13/07

a) Vor Klärung der Schlüssigkeit der Klage darf ein Grundurteil nicht ergehen.

b) Zur Rechtskraftwirkung eines den Anspruch aus § 894 BGB abweisenden Urteils.

ZPO §§ 304 Abs. 1, 322 Abs. 1

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BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

a) Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten.

b) Gezogene oder schuldhaft nicht gezogene Zinsen sind als Nutzungen ab dem Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung herauszugeben.

InsO § 143 Abs. 1 Satz 2; BGB § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, § 291, § 288 Absatz 1 Satz 2; § 987

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BGH, 26.07.2005 - X ZR 109/03

Eine rechtskräftige Verurteilung zur Herausgabe kann Bindungswirkung in einem Folgeprozeß entfalten, für den es als Vorfrage darauf ankommt, ob die zur Herausgabe verurteilte Partei die Herausgabe verweigern darf. Das Herausgabeurteil stellt für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bindend fest, daß der herausgabepflichtigen Partei kein gesetzliches oder vertragliches Recht zur Verweigerung der Herausgabe zustand. Das gleiche gilt für den Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit der Herausgabeklage und Schluß der mündlichen Verhandlung, in der über sie entschieden wurde, sofern in diesem Zeitraum keine relevanten Änderungen eingetreten sind und geltend gemacht werden (Fortentwicklung von BGH, Urt. v. 20. Februar 1998 - V ZR 319/ 96, NJW 1998, 1709; Urt. v. 9. Juli 1982 - V ZR 64/ 81, NJW 1983, 164; Urt. v. 20. Juni 1984 - IVa ZR 34/ 83, NJW 1985, 1553).

ZPO § 322

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BGH, 27.10.2000 - V ZR 258/99

Einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, der die Rechtsträgerschaft an einem bebauten volkseigenen Grundstück übertragen war, stand ein Besitzrecht an diesem von ihr genutzten Grundstück nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Buchst. b EGBGB zu.

EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Buchst. b

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BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

Tatbestand: Die Klägerin, die an die Stelle der ehemaligen Treuhandanstalt getreten ist, nimmt die Beklagte, eine Produktionsfirma für Werkzeugmaschinen, wegen einer über die vereinbarte Dauer hinaus währenden Nutzung eines Grundstücks in Anspruch.

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BGH, 09.04.2008 - XII ZR 205/06

Nach § 3 NutzEV mögliche, aber zunächst versäumte Erhöhungen des Nutungsentgeltes können zu einem späteren Zeitpunkt in voller Höhe in einem Schritt für die Zukunft verlangt werden.

NutzEV § 3; EGBGB Art. 232 § 4 a

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BGH, 13.12.2007 - IX ZR 116/06

Werden der Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs Geldbeträge entzogen, so hat der rechtswidrig handelnde Gesellschafter Verzugszinsen ab der Entziehung zu entrichten.

BGB §§ 826, 286 Abs. 2 Nr. 4

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BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05

Ein Sicherungseigentümer, dem nach der Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber kein Nutzungsrecht zusteht, kann von einem Dritten die durch Vermietung des Sicherungsgutes gezogenen Nutzungen nicht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) herausverlangen.

BGB §§ 812, 930

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BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

Wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht, schuldet der in der bisherigen Ehewohnung verbleibende Ehegatte dem weichenden Ehegatten eine Nutzungsvergütung in analoger Anwendung des § 1361 b Abs. 2 BGB (a. F.) auch dann, wenn die Wohnungsüberlassung an den bleibenden Ehegatten freiwillig erfolgt und nicht durch eine ihm andernfalls drohende schwere Härte gerechtfertigt ist.

BGB § 1361 b Abs. 2 a. F.

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