Rechtsprechung zu § 17 BImSchG
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BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07
Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen; Sicherheitsleistung für immissionsschutzrechtliche Nachsorgepflichten; Ermessen bei Anordnung einer Sicherheitsleistung; Abfallentsorgungsanlagen, Sicherheitsleistungen bei.
Vom Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG kann zur Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Abs. 3 BImSchG eine Sicherheitsleistung auch ohne Zweifel an dessen Liquidität gefordert werden.
BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 3, § 12 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4a Satz 1; KrW/ AbfG § 32 Abs. 3; Deponie-VO §§ 16, 19; VwVfG § 40; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4
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BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04
Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines Emissionshandelssystems; Emissionsgenehmigung; Emissionsberechtigung; Emissionszertifikate; Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; fingierter Verwaltungsakt; Feststellungsantrag; konkretes Rechtsverhältnis; Passivlegitimation; europäischer Grundrechtsschutz; Eigentumsrecht; Enteignung; Regelung zur Benutzung des Eigentums; Vertrauenstatbestand; Verhältnismäßigkeit; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gestattungswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Zuteilungsregelungen für Emissionsberechtigungen; nationaler Zuteilungsplan; Verwaltungszuständigkeiten; verfassungswidrige Doppelzuständigkeit; Bundesoberbehörde.
Die Einführung eines Emissionshandelssystems für Treibhausgase durch die Richtlinie 2003/ 87/ EG ist mit den europarechtlich gewährleisteten Rechten auf Eigentum und freie Berufsausübung vereinbar.
Die im TEHG getroffenen Zuständigkeitsregeln verstoßen nicht gegen die Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes.
Richtlinie 2003/ 87/ EG Art. 6 Abs. 2, Art. 8 Satz 2, Art. 9, 10; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 87 Abs. 3 Satz 1; BImSchG § 5 Abs. 1, §§ 17, 20, 21; TEHG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 5, §§ 4, 5, 6 Abs. 1, §§ 7, 17, 18, § 20 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 1, § 43; VwVfG § 35; ZuG 2007
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BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 36.07
Anspruch auf Verkehrsbeschränkung; Anspruch auf Minderung anlagenbezogener Schadstoffemissionen; Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert; Gesundheitsschutz; Gefahrenabwehr; Vorsorge; Aufgabennorm; Straßenverkehrsbeschränkung.
Ein Dritter, der von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffen ist, hat ein Recht auf Abwehr seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch planunabhängige Maßnahmen (im Anschluss an Beschluss vom 29. März 2007 BVerwG 7 C 9. 06 NVwZ 2007, 695 zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen). Als planunabhängige straßenverkehrsrechtliche Maßnahme kann insbesondere ein Verbot des LKW-Durchgangsverkehrs im innerstädtischen Bereich in Betracht kommen.
BImSchG § 17 Abs. 1 Satz 2, § 24 Satz 1, §§ 40, 45 Abs. 1, § 47 Abs. 1 und 2; 22. BImSchV § 4 Abs. 1; StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 1b Nr. 5, Abs. 9
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BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06
Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert; Gesundheitsschutz; Gefahrenabwehr; Vorsorge; subjektives Recht; Aufgabennorm; planunabhängige Maßnahme; Planfeststellung; anlagenbezogene Schadstoffimmission; Straßenverkehrsbeschränkung; Anspruch auf Einschreiten; europarechtliche Richtlinie; Umsetzung in nationales Recht; Direktwirkung; Grundsatz der Effektivität des Gemeinschaftsrechts; Verfahrensautonomie des Mitgliedstaats; Gleichwertigkeit des Rechtsschutzes; Anspruch auf einen Aktionsplan.
Ein Dritter, der von gesundheitsrelevanten Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM 10 betroffen ist, hat nach nationalem Recht keinen Anspruch auf Erstellung eines Aktionsplans i. S. d. § 47 Abs. 2 BImSchG.
Er kann sein Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubpartikel PM 10 im Wege eines Anspruchs auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen durchsetzen.
Zur Frage, ob europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 96/ 62/ EG, den nationalen Gesetzgeber zu einer drittschützenden Ausgestaltung der behördlichen Pflicht zur Aufstellung eines Aktionsplans zwingt (Vorlage zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof).
BImSchG § 17 Abs. 1 Satz 2, § 24 Satz 1, § 40 Abs. 1, § 45 Abs. 1, § 47 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6, § 48a Abs. 1; 22. BImSchV § 4 Abs. 1; 35. BImSchV §§ 1 ff.; StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 1b Nr. 5, Abs. 9; Richtlinie 96/ 62/ EG Art. 7 Abs. 3, Art. 8 Abs. 3; Richtlinie 1999/ 30/ EG Art. 5 Abs. 1
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BFH, 27.06.2001 - I R 45/97
1. Eine am Bilanzstichtag rechtlich entstandene Verbindlichkeit ist unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung zu passivieren.
2. Es gibt keinen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der gebietet, Aufwand in das Jahr zu verlagern, in welchem die Erträge erzielt werden, aus denen die Aufwendungen gedeckt werden sollen.
KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, § 246 Abs. 1, Abs. 2, § 252 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4
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BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
Zur Vereinbarkeit von Landesabfallabgabengesetzen mit dem Kooperationskonzept des Bundes-Immissionsschutzrechts.
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BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 48.07
Feststellungsklage; Zulässigkeit; Rechtsverhältnis; Klageänderung; Erledigungserklärung; Protokollierungspflicht; Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung; Käfig; Legebatterie; Altanlage; Genehmigung; Tierhalter; Pflichten; Tierschutz; Bestandsschutz; Übergangsvorschriften; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Verhältnismäßigkeit; Vertrauensschutz; Inländerdiskriminierung.
1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wirkt gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.
2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV verstoßen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht.
GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art. 20a, 14 Abs. 1 Satz 2, Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BImSchG § 6 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 161 Abs. 2; TierSchG §§ 2, 2a, § 16a; TierSchNutztV §§ 13 ff., § 26, § 33 Abs. 4; Richtlinie 1999/ 74/ EG Art. 5 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2
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BVerwG, 26.06.2008 - 7 C 50.07
Deponie, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge; Rekultivierungsmaßnahme; Sicherheitsleistung; Sicherheit, gleichwertige; Rückstellung, betriebliche; Leistungsfähigkeit; Sicherungszweck; Insolvenzfestigkeit; Recht, höherrangiges, nachrangiges; Gemeinschaftsrecht; Anwendungsvorrang; Auslegung; Ermächtigungsgrundlage.
1. § 19 Abs. 4 Satz 2 letzte Alternative DepV überschreitet die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 36c Abs. 4 KrW -/ AbfG und ist damit unwirksam, soweit handelsrechtlich zu bildende betriebliche Rückstellungen als gleichwertige Sicherheit zugelassen werden.
2. Auf Grund europarechtskonformer Auslegung schreibt § 32 Abs. 3 KrW-/ AbfG zwingend die Anordnung einer Sicherheitsleistung oder eines gleichwertigen Sicherungsmittels vor.
BGB § 232, 233; InsO § 49, § 50, § 51; KrW-/ AbfG § 32 Abs. 1 und 3, § 36c Abs. 4; DepV § 14, § 19 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5, § 25 Abs. 5 Satz 1; Deponierichtlinie Art. 8 lit. a) Ziff iv)
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BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auferlegten Pflichten.
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BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06
Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung der Sach- und Rechtslage; maßgeblicher Zeitpunkt; Widerspruchsbescheid; Widerspruchsbehörde; obere Flurbereinigungsbehörde; Entscheidungsbefugnis; Änderung; Aufhebung; Nachmeldung eines FFH-Gebietes.
Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Wege- und Gewässerplans gemäß § 41 Abs. 1 FlurbG durch die Widerspruchsbehörde ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides.
Daher hat die obere Flurbereinigungsbehörde im Rahmen ihrer Entscheidung über den zulässigen Widerspruch eines anerkannten Naturschutzvereins zu berücksichtigen, dass ein im Plangebiet gelegenes Gewässersystem nach Feststellung bzw. Genehmigung des Plans in das Nachmeldeverfahren zur Umsetzung der sog. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) mit dem Ziel der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (sog. FFH-Gebiete) einbezogen worden ist.
FlurbG § 41 Abs. 1 und 3, §§ 60, 141 Abs. 1; VwGO § 68 Abs. 1 Satz 1, § 79 Abs. 1 Nr. 1; VwVfG §§ 70, 74 Abs. 1;FFH-RL Art. 4
