Rechtsprechung zu § 20 BImSchG
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BVerwG, 25.10.2000 - 11 C 1.00
Atomrecht
Kernkraftwerk; Errichtungsgenehmigungen; Betriebsgenehmigungen; Anlagengenehmigung; Anlagenaufsicht; Fehlen einer erforderlichen Genehmigung; Genehmigungsdefizit; Genehmigungspflicht wesentlicher Änderungen; endgültige Betriebseinstellung; einstweilige Betriebseinstellung; Ermessen der Aufsichtsbehörde; hilfsweise Ermessensbetätigung; Ermessensfehler
1. Eine erforderliche Genehmigung im Sinne des § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG fehlt nicht nur, wenn für die genehmigungspflichtige atomrechtliche Anlage von vornherein keine Genehmigung erteilt worden ist, sondern auch dann, wenn die Anlage wesentlich abweichend von den erteilten Genehmigungen errichtet worden ist.
2. Liegt die Rechtsvoraussetzung des Fehlens einer erforderlichen Genehmigung in § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AtG vor, so ist für die atomrechtliche Aufsichtsbehörde ein Ermessen eröffnet, das im Grundsatz die Befugnis beinhaltet, eine einstweilige oder endgültige Betriebsstilllegung anzuordnen.
AtG § 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 3; BImSchG § 20 Abs. 2; VwGO § 114
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BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04
Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines Emissionshandelssystems; Emissionsgenehmigung; Emissionsberechtigung; Emissionszertifikate; Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; fingierter Verwaltungsakt; Feststellungsantrag; konkretes Rechtsverhältnis; Passivlegitimation; europäischer Grundrechtsschutz; Eigentumsrecht; Enteignung; Regelung zur Benutzung des Eigentums; Vertrauenstatbestand; Verhältnismäßigkeit; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gestattungswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Zuteilungsregelungen für Emissionsberechtigungen; nationaler Zuteilungsplan; Verwaltungszuständigkeiten; verfassungswidrige Doppelzuständigkeit; Bundesoberbehörde.
Die Einführung eines Emissionshandelssystems für Treibhausgase durch die Richtlinie 2003/ 87/ EG ist mit den europarechtlich gewährleisteten Rechten auf Eigentum und freie Berufsausübung vereinbar.
Die im TEHG getroffenen Zuständigkeitsregeln verstoßen nicht gegen die Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes.
Richtlinie 2003/ 87/ EG Art. 6 Abs. 2, Art. 8 Satz 2, Art. 9, 10; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 87 Abs. 3 Satz 1; BImSchG § 5 Abs. 1, §§ 17, 20, 21; TEHG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 5, §§ 4, 5, 6 Abs. 1, §§ 7, 17, 18, § 20 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 1, § 43; VwVfG § 35; ZuG 2007
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BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 48.07
Feststellungsklage; Zulässigkeit; Rechtsverhältnis; Klageänderung; Erledigungserklärung; Protokollierungspflicht; Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung; Käfig; Legebatterie; Altanlage; Genehmigung; Tierhalter; Pflichten; Tierschutz; Bestandsschutz; Übergangsvorschriften; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Verhältnismäßigkeit; Vertrauensschutz; Inländerdiskriminierung.
1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wirkt gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.
2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV verstoßen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht.
GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art. 20a, 14 Abs. 1 Satz 2, Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BImSchG § 6 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 161 Abs. 2; TierSchG §§ 2, 2a, § 16a; TierSchNutztV §§ 13 ff., § 26, § 33 Abs. 4; Richtlinie 1999/ 74/ EG Art. 5 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2
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BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07
Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen; Sicherheitsleistung für immissionsschutzrechtliche Nachsorgepflichten; Ermessen bei Anordnung einer Sicherheitsleistung; Abfallentsorgungsanlagen, Sicherheitsleistungen bei.
Vom Betreiber einer Abfallentsorgungsanlage i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG kann zur Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Abs. 3 BImSchG eine Sicherheitsleistung auch ohne Zweifel an dessen Liquidität gefordert werden.
BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 3, § 12 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4a Satz 1; KrW/ AbfG § 32 Abs. 3; Deponie-VO §§ 16, 19; VwVfG § 40; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4
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BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auferlegten Pflichten.
