Rechtsprechung zu § 50 BImSchG
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BVerwG, 30.11.2006 - 4 BN 14.06
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos.
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BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04
Gründe: Der Antrag, mit dem die Antragstellerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für den Neubau der Bundesstraße B 178 n, erster Bauabschnitt Teil 2 (von der S 112 westlich Nostitz bis zur B 6 nördlich Löbau) ...
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BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02
Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum; potentielles FFH-Gebiet; fachplanerische Abwägung; Alternativenprüfung; Belange des Naturschutzes; Verkehrslärmschutz; Kostengesichtspunkte.
1. Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Vogelschutz-Richtlinie eröffnet den Bundesländern bei der Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete einen naturschutzfachlichen (ornithologischen) Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt.
2. Ein Bundesland kann das Bestehen eines "faktischen" Vogelschutzgebiets in seinem Bereich nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für das europäische Netz "Natura 2000" für beendet erklärt.
3. Die Planung eines Straßenbauvorhabens in einem Gebiet, das maßgeblich aus wirtschafts- und verkehrspolitischen Gründen nicht in die Landesliste für das Netz "Natura 2000" aufgenommen wurde, ist rechtswidrig, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gebiet aus ornithologischer Sicht zu den geeignetsten Schutzgebieten in dem Bundesland gehört.
4. Die Planung einer Straße, die einen wertvollen und schutzwürdigen Naturraum durchschneidet, leidet an einem fachplanungsrechtlichen Abwägungsfehler, wenn Trassenalternativen, die diesen Raum umfahren, nicht ausreichend untersucht worden sind. Als Alternative kann auch eine ortsnahe Trassenführung in Verbindung mit Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes in Betracht kommen.
FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6 c; VRL Art. 4 Abs. 1 und 4; FFH-RL Art. 6 Abs. 4
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BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02
Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung; straßenrechtliche Planfeststellung; gesetzliche Bedarfsplanung; Rücksichtnahmegebot; konkurrierende Planungsvorstellungen; Prioritätsgrundsatz; Verfestigung von Planungsvorstellungen; planerische Abwägung; Ausbauplanung; Prüfung von Trassenalternativen; objektiv-rechtliche Planprüfung.
1. Grundsätzlich hat diejenige Planung Rücksicht auf die konkurrierende Planung zu nehmen, die den zeitlichen Vorsprung hat (sog. Prioritätsgrundsatz). Voraussetzung ist dafür eine hinreichende Verfestigung der Planung, die einen Vorrang beansprucht. Bezüglich eines Fachplanungsvorhabens markiert in der Regel erst die Auslegung der Planunterlagen den Zeitpunkt einer hinreichenden Verfestigung. Abweichendes gilt im Falle eines gestuften Planungsvorgangs mit verbindlichen Vorgaben, wie er bei der gesetzlichen Bedarfsfeststellung im Fernstraßenausbaugesetz vorliegt. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann hier schon vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens eine Verfestigung bestimmter fachplanerischer Ziele eintreten.
2. Auch unter Berufung auf ihre Planungshoheit kann eine Gemeinde eine umfassende objektiv-rechtliche Planprüfung nicht fordern.
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; FStrAbG § 1 Abs. 2 Satz 2; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2
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BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02
Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragsgegnerin beimisst.
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BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02
Bebauungsplan; Trennungsgrundsatz; Abwägung; Abwägungsmangel; Konfliktlösung; Verzicht auf Abwehrrechte; Zustimmung.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen lassen sich Abwägungsmängel wegen unzureichender Lösung eines Konflikts - hier die von einem Legehennenbetrieb ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen - nicht allein durch einen (dinglich gesicherten) Verzicht auf die Abwehrrechte der Betroffenen überwinden.
BauGB § 1 Abs. 3 und 6; § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
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BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 44.00
Bauplanungsrecht; Immissionsschutzrecht; Normenkontrolle
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Erschließungsstraße; Verkehrslärmschutz; Immissionsgrenzwerte
Die Anwendung der §§ 41 und 42 BImSchG sowie der 16. BImSchV auf die Planung des Baus einer Straße durch Bebauungsplan ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich um eine Stichstraße handelt, durch die ein Gewerbegebiet mit nur einem dort anzusiedelnden Gewerbebetrieb erschlossen wird.
BauGB § 1 Abs. 3, 5, 6; BImSchG §§ 41, 42; 16. BImSchV § 2; VwGO § 47
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BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86
Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines Widerspruchs; großflächiger Einzelhandelsbetrieb
1. Lehnt die Verwaltungsbehörde nach Erhebung einer Untätigkeitsklage den beantragten Verwaltungsakt ab, so hat die Widerspruchsbehörde trotz Rechtshängigkeit unverzüglich über den rechtzeitig eingelegten Widerspruch zu entscheiden. Hat das Verwaltungsgericht versäumt, der Widerspruchsbehörde gemäß § 75 S. 3 VwGO eine Frist zur Entscheidung über den Widerspruch zu setzen, so darf es die Klage nicht mangels eines Vorverfahrens als unzulässig abweisen. Für die inzwischen eingetretene Verzögerung des Widerspruchsverfahrens gibt es dann in der Regel keinen zureichenden Grund mehr.
2. Auch ein Einzelhandelsbetrieb mit weniger als 1. 000 qm Verkaufsfläche kann ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne der § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO 1977 sein (hier bejaht für eine Verkaufsfläche von 991 qm).
VwGO § 75 S. 2, S. 3; BBauG § 30; BauNVO § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 2, S. 3
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BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb
Auch ein Einzelhandelsbetrieb mit weniger als 1. 000 qm Verkaufsfläche kann ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne der § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO 1977 sein (hier bejaht für Verkaufsflächen von 951 qm und 838 qm).
BBauG § 30; BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 2, S. 3
