Rechtsprechung zu § 1 BNatSchG
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BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des Landschaftsschutzes zwecks Bebauungsplanung; naturschutzrechtliche Abwägung; Abwägung privater Belange; Rechtsschutz Planbetroffener.

Bei der (teilweisen) Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung aus Anlass einer gemeindlichen Bebauungsplanung erstreckt sich das naturschutzrechtliche Abwägungsgebot in § 2 Abs. 1 BNatSchG nicht auf die Bodennutzungskonflikte, die erst durch die Bauleitplanung ausgelöst und durch das Abwägungsgebot in § 1 Abs. 6 BauGB gesteuert werden.

Ein Antragsteller, der eine Verordnung, die den Landschaftsschutz aus Anlass einer Bebauungsplanung (teilweise) aufhebt, im Wege der Normenkontrolle angreift, ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der Neufassung von 1996 nicht antragsbefugt, wenn und soweit er geltend macht, durch den nachfolgenden Bebauungsplan in seinen Rechten verletzt zu werden.

BNatSchG a. F. § 1 Abs. 2, §§ 12 ff.; BNatSchG 2002 § 2 Abs. 1, §§ 22 ff.; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 1 Abs. 6

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BVerwG, 24.05.2007 - 7 B 12.07

Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Kopplungsverbot in öffentlich-rechtlichem Vertrag; sachlicher Zusammenhang in öffentlich-rechtlichem Vertrag; Vertragsnaturschutz; Bewirtschaftungsvereinbarung.

Liegen fachliche Gründe des Naturschutzes vor, besteht bei Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des "Vertragsnaturschutzes" ein sachlicher Zusammenhang im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG auch dann, wenn Vereinbarungen über in anderen Gesetzen geregelte Materien (hier: Ausübung der Jagd) getroffen werden.

VwVfG § 56 Abs. 1 Satz 2; BNatSchG § 1

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BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

Naturschutz

Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan; behördliche Normenverwerfungskompetenz; Eigentumsbeschränkung; Enteignung; Flächennutzungsplan; Gewaltenteilung; Naturschutzgebiet; nichtiger Bebauungsplan; Normenklarheit; Normenkontrolle; Planungshoheit; Rechtssicherheit; Rechtsstaatsgebot; Rechtsverordnung; salvatorische Entschädigngsklausel; Schutzgebietsabgrenzung; Verhältnismäßigkeitsausgleich


1. Art. 14 Abs. 1 GG gebietet keine gesetzlichen Vorkehrungen dafür, dass naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnungen nur unter gleichzeitiger Festsetzung erforderlicher kompensatorischer Maßnahmen für die betroffenen Grundstücke erlassen werden.

2. Die höhere Naturschutzbehörde kann bei der Festsetzung eines Naturschutzgebietes von der Nichtigkeit eines Bebauungsplans jedenfalls dann ausgehen, wenn die Gemeinde Hinweisen der für das Bauwesen zuständigen Behörden auf rechtserhebliche Mängel des Babauungsplans nicht Rechnung getragen hat und die Nichtigkeit des Bebauungsplans in einem Verwaltungsrechtsstreit des Alleineigentümers des Plangebietes von einem Gericht festgestellt worden ist. Die Frage, wie Behörden grundsätzlich vorzugehen haben, wenn sie überzeugt sind, ein für ihre Entscheidung erheblicher Bebauungsplan sei unwirksam, bleibt unentschieden.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und 3, Art. 20 Abs. 3 GG; BBauG § 1 Abs. 7, § 7; BNatSchG § 1 Abs. 2; BayNatSchG Art. 7, 36, 49

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BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

Gründe: A. Das Verfahren betrifft einen Verfassungsstreit innerhalb eines Landes (Art. 99 GG, § 13 Nr. 10 BVerfGG). Es geht um die Frage, ob Art. 1 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur ...

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BVerwG, 04.06.2003 - 4 BN 27.03

Gründe: Die Beschwerde bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass einer der in § 132 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 VwGO genannten Gründe für die Zulassung der Revision vorliegt.

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BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

Sportwette; Oddset-Wette; Repressivverbot; Erlaubnisvorbehalt; Gefahren; Spielleidenschaft; Ausnutzung der Spielleidenschaft; Gewerbeerlaubnis der DDR.

Das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung derartiger Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, dürfen derzeit in Bayern ordnungsrechtlich unterbunden werden.

Eine von einem Hoheitsträger in der früheren DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertigt es nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art: 74 Abs. 1 Nr. 11; StGB §§ 9, 284; GewO § 33h; Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten vom 29. April 1999

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BGH, 20.01.2006 - V ZR 122/05

a) Für die Einordnung als Verkehrsfläche nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VerkFlBerG einerseits oder als bebaute Fläche nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VerkFlBerG andererseits ist der Gesamtcharakter der Anlage, nicht aber maßgeblich, welche Teile der Anlage sich mehr oder weniger zufällig auf den einzelnen Grundstücken befinden.

b) Für die Abgrenzung einer öffentlichen Parkfläche oder Grünanlage nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 VerkFlBerG von einer sonstigen bebauten Flächen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VerkFlBerG kommt es nicht auf die Kommerzialisierbarkeit oder das Bestehen von Gemeingebrauch, sondern darauf an, ob die Fläche im Schwerpunkt dem Schutz und der Entwicklung von Natur und Landschaft, der Erschließung gärtnerisch gestalteter Natur für die Erholung der Bevölkerung (Parkflächen und Grünanlagen) oder anderen Zwecken dient.

c) Eine im Wesentlichen als Kinderspielplatz genutzte Fläche ist keine öffentliche Parkfläche oder Grünanlage im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5 VerkFlBerG.

VerkFlBerG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Nr. 5

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