Rechtsprechung zu § 29 BNatSchG
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BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des Landschaftsschutzes zwecks Bebauungsplanung; naturschutzrechtliche Abwägung; Abwägung privater Belange; Rechtsschutz Planbetroffener.
Bei der (teilweisen) Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung aus Anlass einer gemeindlichen Bebauungsplanung erstreckt sich das naturschutzrechtliche Abwägungsgebot in § 2 Abs. 1 BNatSchG nicht auf die Bodennutzungskonflikte, die erst durch die Bauleitplanung ausgelöst und durch das Abwägungsgebot in § 1 Abs. 6 BauGB gesteuert werden.
Ein Antragsteller, der eine Verordnung, die den Landschaftsschutz aus Anlass einer Bebauungsplanung (teilweise) aufhebt, im Wege der Normenkontrolle angreift, ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der Neufassung von 1996 nicht antragsbefugt, wenn und soweit er geltend macht, durch den nachfolgenden Bebauungsplan in seinen Rechten verletzt zu werden.
BNatSchG a. F. § 1 Abs. 2, §§ 12 ff.; BNatSchG 2002 § 2 Abs. 1, §§ 22 ff.; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 1 Abs. 6
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BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03
Gründe: I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 19. Februar 2003 für den Neubau der Bundesstraße B 2 n, Ortsumgehung Michendorf. Mit dem Vorhaben wird die B 2 aus der Ortsdurchfahrt ...
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BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01
Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung; Einvernehmen; Abgrenzung der Vollzugshoheit von Bund und Ländern; Landeskultur; Land- und Forstwirtschaft; Wasserwirtschaft; Wasserhaushalt; Naturschutz; Naturhaushalt; Landschaftspflege; Denkmalschutz; Zwangspunkte; Planungstorso; Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens; Anfechtungsklage; Heilung von Verfahrensfehlern; Widerklage.
1. Ist das nach § 14 Abs. 3 Satz 1 WaStrG erforderliche Einvernehmen von der zuständigen Landesbehörde versagt worden, darf ein wasserstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss nicht ergehen; es ist insoweit ohne Belang, ob das Einvernehmen zu Recht versagt wurde.
2. § 14 Abs. 3 Satz 1 WaStrG knüpft mit den Begriffen "Landeskultur" und "Wasserwirtschaft" an die in Art. 89 Abs. 3 GG getroffene Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern an. Das schließt einen Bedeutungswandel dieser Begriffe nicht aus; er darf jedoch ohne Verfassungsänderung nicht zu einer Kompetenzverschiebung zu Gunsten der Länder führen.
3. "Wasserwirtschaft" ist die rechtliche Ordnung des Wasserhaushalts nach den Regeln einer "haushälterischen" Bewirtschaftung und dient dazu, den Wasserhaushalt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
4. Mit dem Begriff "Landeskultur" ist nur die geordnete Bewirtschaftung der vorhandenen Flächen zum Zwecke der Land- und Forstwirtschaft angesprochen. Der Begriff umfasst nicht die Vollzugshoheit der Länder im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Denkmalschutzes.
GG Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Art. 89 Abs. 3; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1, § 167 Abs. 1 Satz 1, § 172; VwVfG § 46; WaStrG § 4, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 3, § 19 Abs. 4 Satz 2; WHG § 1 a Abs. 1, §§ 2 ff.; PflSchG § 2 Nr. 6; BNatSchG F. 1998 § 9; BBodSchG § 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 3, § 17; FlurbG § 1, § 37 Abs. 1 Satz 1, § 86 Abs. 1 Nr. 2, § 87 Abs. 1 Satz 1; VerkPBG § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1; ZPO § 894
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BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Planfeststellungsbeschluss "DA-Erweiterung A3XX" vom 8. Mai 2000 der Freien und Hansestadt Hamburg.
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BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01
Gründe: I. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen den Planfeststellungsbeschluss "DA-Erweiterung A3XX" vom 8. Mai 2000 der Freien und Hansestadt Hamburg.
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BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00
Luftverkehrsrecht
Einstweilige Anordnung; erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Flughafen Berlin-Tegel; Flughafenerweiterung; Steigerung der Abfertigungskapazität; wesentliche Änderung; Fluglärm; Luftaufsicht
Die Beseitigung eines in der Abfertigungskapazität eines Flughafens (hier: Berlin-Tegel) aufgetretenen Engpasses durch einen Erweiterungsbau erfordert regelmäßig nicht die Durchführung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens.
VwGO §§ 83, 91 Abs. 1, § 123; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 3; VerkPBG § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1; LuftVG § 8 Abs. 3, § 29 Abs. 1 Satz 1; 6. ÜberleitungsG § 2 Abs. 5
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BVerwG, 18.05.2000 - 11 A 6.99
Gerichtsverfahrensrecht; Verwaltungsverfahrensrecht
Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts
Für eine Verpflichtungsklage, mit der der Kläger nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für ein Vorhaben nach § 1 VerkPBG nachträgliche Schutzauflagen verlangt, die gemäß § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG dem Träger des Vorhabens außerhalb eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens auferlegt werden können, ist weder die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts noch des Oberverwaltungsgerichts gegeben.
VerkPBG § 5 Abs. 1; VwGO §§ 45, 48 Abs. 1; VwVfG § 75 Abs. 2
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BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 2.99
Verwaltungsprozeßrecht
Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft; Landschaftsschutzverordnung; allgemeine Handlungsfreiheit
Personen, die ein Landschaftsschutzgebiet zu Reitzwecken nutzen, können im Normenkontrollverfahren geltend machen, durch ein in der Landschaftsschutzverordnung enthaltenes Reitverbot in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt zu sein (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 6 CN 3. 99).
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
