Rechtsprechung zu § 57 BNatSchG
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BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02

Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall; Überlassungspflicht; Bundeswasserstraße; Ufergrundstück; Schiffsanlegestelle; Schleuse; Schifffahrtsanlagen; Widmungszweck; allgemeines Betretungsrecht; Ersatzvornahme.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Besitzerin von Abfällen, die auf dem Gelände ihrer Schifffahrtsanlagen an den Bundeswasserstraßen abgelegt werden.

AbfG § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, 2, 3 und 4; KrW-/ AbfG § 3 Abs. 6; WaStrG § 1 Abs. 4, § 5 Satz 1; WHG § 23; NdsAbfG § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2; NWG § 73

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