Rechtsprechung zu § 61 BNatSchG
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BVerwG, 07.02.2005 - 9 VR 15.04
Gründe: I. Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 11. Mai 2004 für die Erneuerung der Personenverkehrsanlagen im Haltepunkt Miltzow der Strecke Berlin-Gesundbrunnen - Eberswalde - Stralsund.
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BVerwG, 12.01.2005 - 9 A 25.04
Gründe: I. Die Kläger wenden sich als Eigentümer des mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Eckgrundstücks Königsteiner Straße/ Karl-Liebknecht-Straße in Pirna gegen eine Plangenehmigung des Regierungspräsidiums Dresden für den Ausbau der Bundesstraße 172, der u. a. vorsieht, den Knotenpunkt dieser ...
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BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04
Gründe: I. Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 29. Januar 2004, der der Beigeladenen die Beseitigung des Bahnübergangs Grabow, Prislicher Straße (Landesstraße 08) und die Errichtung einer Eisenbahnüberführung gestattet.
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BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
Gründe: I. Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz für den Neubau der B 180 - Ortsumgehung Stollberg.
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BVerwG, 04.08.2004 - 9 VR 13.04
Straßenplanung; Planfeststellung; Zuständigkeitskonzentration; Zusammentreffen planfeststellungsbedürftiger Vorhaben; Gebot der Konfliktbewältigung.
Ein gemeinsamer Kreuzungspunkt zweier Straßenplanungen mag im Einzelfall für die Anwendung des § 78 Abs. 1 VwVfG ausreichen, führt aber nicht notwendig dazu. Ein erhöhter planerischer Koordinierungsbedarf, der eine Kompetenzverlagerung erzwingt, wird in der Praxis die Ausnahme bleiben.
VwVfG § 78 Abs. 1
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BVerwG, 24.03.2004 - 9 A 34.03
Gründe: I. Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom 7. März 2003 für die Vorhaben "Bundesstraße 6 (neu)/ Bundesstraße 87 (neu), Ortsdurchfahrt Leipzig Mittlerer Ring vom Bereich Pittlerstraße bis Wiederitzscher Weg (S 1 neu) - ...
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BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03
Gründe: Die in den Schriftsätzen vom 3. und vom 5. November 2003 auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.
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BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02
Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Planfeststellungsbehörde; Regelung der Behördenzuständigkeit durch Runderlass; Planungsschranken; Wasserschutzgebiet; faktisches Vogelschutzgebiet; potenzielles FFH-Gebiet; Auswahlermessen; Abwägungsgebot; Naturschutzbelange; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.
Die Regelung des § 5 Abs. 1 VerkPBG, wonach das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug über die im § 1 VerkPBG genannten Vorhaben entscheidet, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Nach niedersächsischem Recht unterliegt die Bestimmung der Behördenzuständigkeiten keinem Gesetzesvorbehalt.
Die Annahme, dass ein bestimmter Landschaftsraum ein faktisches Vogelschutzgebiet oder ein potenzielles FFH-Gebiet ist, braucht sich in der Regel dann nicht aufzudrängen, wenn weder das aktuelle IBA-Verzeichnis noch Äußerungen der EU-Kommission Anhaltspunkte dafür bieten, dass die in der Vogelschutzrichtlinie bzw. der FFH-Richtlinie aufgeführten Eignungsmerkmale erfüllt sind.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 95; NdsVerf Art. 41, 56 Abs. 2; VerkPBG § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 11; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; VRL Art. 4 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 4 Satz 1; FFH-RL Art. 4 Abs. 1; NWG §§ 92, 93; NNatschG §§ 10, 11, 12
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BVerwG, 27.05.2003 - 4 VR 4.03
Gründe: I. Der Antragsteller, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamts für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz vom 28. Dezember 2000 für den Neubau der Bundesstraße Nr. 50 (B 50) im Planfeststellungsabschnitt II zwischen Platten und ...
