Rechtsprechung zu § 14 BNotO
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BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99
Muß der Urkundsnotar erkennen, daß das Vorkaufsrecht eines Dritten, der mit Rücksicht auf dieses Recht zu der Verhandlung über die Veräußerung eines Grundstücks hinzugezogen wurde, entgegen der Annahme sämtlicher Beteiligten nicht wirksam ist, hat er den vermeintlich Vorkaufsberechtigten über die Unwirksamkeit des Rechts zu belehren.
BNotO § 14
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BGH, 20.11.2000 - NotSt (Brfg) 4/00
Zur Berücksichtigung der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung bei der Bemessung einer als Disziplinarmaßnahme gegen den Anwaltsnotar verhängten Entfernung aus dem Amt auf bestimmte Zeit.
BNotO § 97 Abs. 3
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BVerfG, 23.09.2002 - 1 BvR 1717/00
Gründe: Die beschwerdeführenden Anwaltsnotare wenden sich gegen die Versagung der Genehmigung von Nebentätigkeiten als Aufsichtsratsmitglieder zweier Banken.
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BGH, 26.10.2000 - NotSt (B) 3/00
Gründe: I. Gegen den Notar, der seit November 1971 Notar mit dem Amtssitz in E. ist, hat der Beteiligte am 14. November 1995 das förmliche Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses mit Einbeziehungsverfügungen vom 16. Juli und 13. Dezember 1996 erweitert. Gegenstand des Verfahrens sind ...
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BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Disziplinarverfügung zu Lasten eines Notars, der vor der Änderung der Bundesnotarordnung (BNotO) durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (BGBl I S. 2585, berichtigt BGBl 1999 I S. 194; im ...
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BGH, 22.03.2004 - NotZ 20/03
Die Landesjustizverwaltung handelt verfahrensfehlerhaft, wenn sie die persönliche Eignung eines Mitbewerbers um ein Notaramt unter bloßer Bezugnahme auf ein Vorstellungsgespräch beurteilt, sich dabei über sämtliche sonst vorhandenen Erkenntnisse hinwegsetzt und es unterläßt, alle insoweit in Betracht kommenden Erkenntnisquellen auszuschöpfen.
BNotO § 6 Abs. 3 Satz 1
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BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
1. Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 53a StPO bei amtspflicht- und gesetzeswidriger Umsetzung eines dem Notar erteilten Auftrags.
2. Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO wird durch die Anzeigepflicht des § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GwG eingeschränkt.
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BVerfG, 12.12.2001 - 1 BvQ 48/01
Gründe: I. Das Verfahren betrifft die Ablehnung der Bestellung zum Anwaltsnotar.
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BGH, 22.03.2004 - NotZ 26/03
Eine Amtsenthebung gem. § 50 Abs. 1 Nr. 9 BNotO kommt wegen der zu beachtenden Verfassungsgrundsätze - insbesondere die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit und das aus dem Rechtsstaatsprinzip fließende Verhältnismäßigkeitsgebot - erst in Betracht, wenn nach einer Gesamtbewertung der Pflichtverletzungen die Entfernung aus dem Amt notwendig ist, um den mit den Mitwirkungsverboten des § 3 Abs. 1 BeurkG verfolgten Zweck zu erreichen.
BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 9; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 7; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
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BGH, 29.03.2001 - IX ZR 445/98
Zu der Frage, ob ein Anwaltsnotar, der bei einem Anlagegeschäft als Treuhänder eingeschaltet wird, als Notar oder als Rechtsanwalt tätig wird.
Zu der Frage, wann ein Anlagegeschäft ein unerlaubtes Bankgeschäft darstellt.
BNotO § 24 Abs. 1; KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 32 Abs. 1, Satz 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2
