Rechtsprechung zu § 54 BNotO
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BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99

Zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 295 ZPO im Verfahren nach § 111 BNotO, wenn lediglich eine förmliche Beschlußfassung über eine den Verfahrensbeteiligten mitgeteilte Anzeige gemäß § 48 ZPO unterbleibt, ohne daß dies in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wird.

BNotO § 111; ZPO §§ 46, 48, 295

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