Rechtsprechung zu § 6 BNotO
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BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06

Zur Anwendung des Regelvorrangs des § 115 Abs. 2 Satz 1 BNotO, wenn sich neben badischen Amtsnotaren auch landesfremde Notare auf eine ausgeschriebene Notarstelle zur hauptberuflichen Amtsausübung beworben haben.

BNotO § 115 Abs. 2 Satz 1

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BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08

Gründe: I. Mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde und dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wendet sich der Beschwerdeführer dagegen, dass seine Bewerbungen um vier neu geschaffene Nurnotarstellen im badischen Rechtsgebiet wegen Überschreitens der Altersgrenze ...

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BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 2251/02

Gründe: Der Beschwerdeführer begehrt die Zulassung als Anwaltsnotar, die ihm im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens versagt wurde, weil ihm an der vorgesehenen fünfjährigen Zulassung als Rechtsanwalt sechs Tage fehlten.

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BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Ablehnung von länderübergreifenden Bewerbungen eines zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notars auf zwei Notarstellen.

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BGH, 20.03.2000 - NotZ 21/99

Gründe: I. Der 1943 geborene Antragsteller wurde 1972 zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt bei dem Amts- und Landgericht Bremen, später auch beim Oberlandesgericht Bremen zugelassen. Ab März 1993 ist er anderweit beim Landgericht Berlin und beim Kammergericht zugelassen. Von 1983 bis zum ...

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BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05

Die Rücknahme einer Ausschreibung von Notarstellen ist nur eine verwaltungstechnische Maßnahme ohne Regelungscharakter mit Außenwirkung. Sie kann daher im Rahmen des § 111 BNotO nicht Gegenstand eines Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrags sein. Für einen darauf gerichteten - allgemeinen - Leistungsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.

Gegen den Abbruch eines Besetzungsverfahrens ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 111 Abs. 1 BNotO statthaft.

BNotO §§ 6b, 111

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BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

Gründe: A. Die Beschwerdeführer sind zu hauptberuflichen Notaren in den neuen Bundesländern bestellt und wenden sich gegen Auswahlentscheidungen zugunsten landesangehöriger Notarassessoren bei der Besetzung von Notarstellen in den alten Bundesländern.

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BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

Gründe: A. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Baden-Württemberg. Er hat sich erfolglos auf eine ausgeschriebene Anwaltsnotarstelle beworben. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die herangezogenen Kriterien für die Bewerberauswahl.

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BGH, 02.12.2002 - NotZ 22/02

Gründe: I. Der Antragsteller, der seit August 1982 beim Landgericht O. als Rechtsanwalt zugelassen ist, bewarb sich um eine vom Antragsgegner im Juli 2001 mit Bewerbungsfrist bis zum 30. September 2001 ausgeschriebene Notarstelle im Amtsgerichtsbezirk O. Mit Bescheid vom 16. Februar 2002 eröffnete ...

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BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1506/04

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung einer länderübergreifenden Bewerbung eines Notars um eine Notarstelle wegen Nichterfüllung der Mindestverweildauer auf der Notarstelle des abgebenden Bundeslandes.

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