Rechtsprechung zu § 75 BNotO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
1
von
2
von
2
BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03
§ 29 Abs. 3 Satz 1 der Bundesnotarordnung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit Anwaltsnotaren in überörtlichen Sozietäten untersagt wird, die Amtsbezeichnung als Notar auf Geschäftspapieren anzugeben, die nicht von der Geschäftsstelle des Notars aus versandt werden.
2
von
2
von
2
BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
Gründe: A. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung einer Gebühr für eine bei ihm als Notar durchgeführte Geschäftsprüfung.
