Rechtsprechung zu § 13 BVerfGG
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BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

1. Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein.

a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.

b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.

2. Eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht.

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BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R

Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

Tatbestand: Streitig ist der monatliche Wert des Vollrechts des Klägers auf Altersrente, näherhin die vor Entstehung dieses Vollrechts erfolgte Kürzung des Wertes seines Anwartschaftsrechts auf Altersrente um 40 vH, soweit er sich in Höhe der nach dem FRG gleichgestellten Beitragszeiten aus den ...

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BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Arbeitslosengeld [Alg] (nebst Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung), das die Beklagte dem ehemaligen Arbeitnehmer der Klägerin F. H. (F. H.) für den Zeitraum vom 2. Januar 1995 bis 31. August 1995 gezahlt hat.

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BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvK 3/98

Das Verbot von Volksinitiativen über den Haushalt des Landes gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein schließt alle Initiativen für Gesetze aus, die gewichtige staatliche Einnahmen oder Ausgaben auslösen und damit den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussen.

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BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer ist weiterhin zulässig. Die Anordnung im Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/ 91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655), wonach das bisherige Vermögensteuerrecht auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten Tatbestände weiter anwendbar ist, ist nicht auf das Steuerfestsetzungsverfahren beschränkt. Bezogen auf diese Tatbestände können Zuwiderhandlungen gegen das bisherige Recht nach wie vor strafrechtlich verfolgt werden. § 2 Abs. 3 StGB trifft nicht zu.

AO 1977 § 235, § 369 Abs. 2, § 370; BVerfGG § 31 Abs. 2 Satz 2, § 79 Abs. 1; StGB § 2 Abs. 3

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BSG, 16.12.1999 - B4 RA 11/99 R

Gründe: I. Streitig ist der monatliche Wert des Rechts auf Regelaltersrente.

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BVerfG, 07.10.1999 - 1 BvL 7/93

Gründe: I. Das Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, Auszubildende, die bereits eine Ausbildung berufsqualifizierend abgeschlossen haben, auch dann von der Gewährung elternunabhängiger Ausbildungsförderung auszuschließen, wenn die Eltern den nach den ...

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BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

a) Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, muß diese vollständig zitieren.

b) Eine Mißachtung des Zitiergebots des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG führt zur Nichtigkeit der Verordnung.

c) Zur Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung (Hennenhaltungsverordnung) mit § 2a Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes.

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BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

Zur Zulässigkeit von Anträgen im Organstreitverfahren (§ 64 BVerfGG).

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BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

Allgemeine Verwaltungsvorschriften für den Vollzug der Bundesgesetze durch die Länder im Auftrage des Bundes können gemäß Art. 85 Abs. 2 Satz 1 GG ausschließlich von der Bundesregierung als Kollegium mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden (Abweichung von BVerfGE 26, 338 [399]).

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