Rechtsprechung zu § 34 BVerfGG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
74
BVerfG, 10.02.1998 - 2 BvR 2283/97
Gründe: I. Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 31. Juli 1996 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Kleve verurteilte ihn am 24. Januar 1997 wegen dreifachen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Berufung ...
von
74
von
74
BVerfG, 17.03.2008 - 1 BvR 3069/06
Gründe: I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich ein Rechtsanwalt gegen seine Verpflichtung, in einem Zivilprozess als Zeuge auszusagen.
von
74
BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1041/06
Gründe: I. Der Antragsteller ist Strafgefangener in der Justizvollzugsanstalt D. Er wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Stromkostenpauschale für in seinem Haftraum über ein Radio hinaus vorhandene Elektrogeräte seit dem 1. April 2005. Nachdem das Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz ...
von
74
BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines anderen Landes.
von
74
BVerfG, 12.04.2006 - 2 BvQ 22/06
Gründe: 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer ...
von
74
BVerfG, 08.02.2006 - 1 BvR 187/06
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93 a Abs. 2 BVerfGG), weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie ist mangels verwertbarer Begründung im Sinne der §
von
74
BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05
Gründe: 1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht dem Begründungserfordernis der §
von
74
BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verlegung eines Strafgefangenen von der Justizvollzugsanstalt K. in die Justizvollzugsanstalt B.
von
74
BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 1453/04
Gründe: 1. Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig.
