Rechtsprechung zu § 79 BVerfGG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
72
BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - Krankengeldbewilligung - Verwaltungsakt - Bestandskraft - Unanfechtbarkeit - Zugunstenverfahren - Zugunstenentscheidung - Rechtsbehelfsbelehrung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Krankenkassenverband - Presseerklärung - Zurechenbarkeit - Kausalzusammenhang - Rechtsstaatsprinzip - Rückwirkung - Vertrauensschutz - Rechtssicherheit
Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob das von der Klägerin in der Zeit vom 5. August 1997 bis 17. August 1997 und vom 24. März 1998 bis 7. Juni 1999 bezogene Krankengeld unter Berücksichtigung so genannter Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) neu zu berechnen ist.
von
72
BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung begründet verbindliche Vorgaben auch für die Gebühren als Erscheinungsform der nichtsteuerlichen Abgaben. Die grundgesetzliche Finanzverfassung verlöre ihren Sinn und ihre Funktion, wenn unter Rückgriff auf die Sachgesetzgebungskompetenzen beliebig hohe Gebühren erhoben werden könnten; die Bemessung bedarf kompetenzrechtlich im Verhältnis zur Steuer einer besonderen, unterscheidungskräftigen Legitimation (Anschluss an BVerfGE 93, 319 ff.).
Nur dann, wenn legitime Gebührenzwecke nach der tatbestandlichen Ausgestaltung der Gebührenregelung von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen werden, sind sie auch geeignet, sachlich rechtfertigende Gründe für die Gebührenbemessung zu liefern. Wählt der Gesetzgeber einen im Wortlaut eng begrenzten Gebührentatbestand, kann nicht geltend gemacht werden, er habe auch noch weitere, ungenannte Gebührenzwecke verfolgt.
von
72
BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01
1. Hinterziehung von Vermögensteuer für Besteuerungszeiträume bis zum 31. Dezember 1996 bleibt strafbar.
2. Bei Veranlagungssteuern beginnt die Verfolgungsverjährung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen erst, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat.
von
72
BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
Gründe: I. Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Arbeitslosengeld [Alg] (nebst Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung), das die Beklagte dem ehemaligen Arbeitnehmer der Klägerin F. H. (F. H.) für den Zeitraum vom 2. Januar 1995 bis 31. August 1995 gezahlt hat.
von
72
BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 8/95
Gründe: I. Die Vorlage betrifft die Frage, ob die - zwischenzeitlich aufgehobene - Vorschrift des § 55 Abs. 5 Satz 6 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) i. d. F. von Art. 2 Nr. 4 b) des dienst- und besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz ...
von
72
BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
a) Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, muß diese vollständig zitieren.
b) Eine Mißachtung des Zitiergebots des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG führt zur Nichtigkeit der Verordnung.
c) Zur Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung (Hennenhaltungsverordnung) mit § 2a Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes.
von
72
von
72
BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Zu den Anforderungen an eine folgerichtige Abgrenzung von Erwerbsaufwendungen im Einkommensteuerrecht.
von
72
BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums schützt nicht nur das sogenannte sächliche Existenzminimum. Auch Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall können Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sein. Für die Bemessung des existenznotwendigen Aufwands ist auf das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau als eine das Existenzminimum quantifizierende Vergleichsebene abzustellen.
von
72
BVerfG, 07.11.2007 - 2 BvR 412/04
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden richten sich unmittelbar gegen Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076), welcher § 2 Abs. 2 Satz 1 und 4 des Biersteuergesetzes 1993 (BierStG 1993 vom 21. Dezember 1992, BGBl I S. 2150, 2158 f.) änderte und ...
