Rechtsprechung zu § 79 BVerfGG
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BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R

Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - Krankengeldbewilligung - Verwaltungsakt - Bestandskraft - Unanfechtbarkeit - Zugunstenverfahren - Zugunstenentscheidung - Rechtsbehelfsbelehrung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Krankenkassenverband - Presseerklärung - Zurechenbarkeit - Kausalzusammenhang - Rechtsstaatsprinzip - Rückwirkung - Vertrauensschutz - Rechtssicherheit

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob das von der Klägerin in der Zeit vom 5. August 1997 bis 17. August 1997 und vom 24. März 1998 bis 7. Juni 1999 bezogene Krankengeld unter Berücksichtigung so genannter Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) neu zu berechnen ist.

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BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

Die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung begründet verbindliche Vorgaben auch für die Gebühren als Erscheinungsform der nichtsteuerlichen Abgaben. Die grundgesetzliche Finanzverfassung verlöre ihren Sinn und ihre Funktion, wenn unter Rückgriff auf die Sachgesetzgebungskompetenzen beliebig hohe Gebühren erhoben werden könnten; die Bemessung bedarf kompetenzrechtlich im Verhältnis zur Steuer einer besonderen, unterscheidungskräftigen Legitimation (Anschluss an BVerfGE 93, 319 ff.).

Nur dann, wenn legitime Gebührenzwecke nach der tatbestandlichen Ausgestaltung der Gebührenregelung von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen werden, sind sie auch geeignet, sachlich rechtfertigende Gründe für die Gebührenbemessung zu liefern. Wählt der Gesetzgeber einen im Wortlaut eng begrenzten Gebührentatbestand, kann nicht geltend gemacht werden, er habe auch noch weitere, ungenannte Gebührenzwecke verfolgt.

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BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

1. Hinterziehung von Vermögensteuer für Besteuerungszeiträume bis zum 31. Dezember 1996 bleibt strafbar.

2. Bei Veranlagungssteuern beginnt die Verfolgungsverjährung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen erst, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat.

StGB §§ 2, 78a; AO § 370; VStG

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BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Arbeitslosengeld [Alg] (nebst Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung), das die Beklagte dem ehemaligen Arbeitnehmer der Klägerin F. H. (F. H.) für den Zeitraum vom 2. Januar 1995 bis 31. August 1995 gezahlt hat.

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BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 8/95

Gründe: I. Die Vorlage betrifft die Frage, ob die - zwischenzeitlich aufgehobene - Vorschrift des § 55 Abs. 5 Satz 6 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) i. d. F. von Art. 2 Nr. 4 b) des dienst- und besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz ...

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BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

a) Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, muß diese vollständig zitieren.

b) Eine Mißachtung des Zitiergebots des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG führt zur Nichtigkeit der Verordnung.

c) Zur Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung (Hennenhaltungsverordnung) mit § 2a Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes.

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BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 1153/96

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht den Anforderungen, die nach §§ 23 Abs. 1, 92 BVerfGG an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde zu stellen sind, und ist aus diesem Grund ...

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BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

Zu den Anforderungen an eine folgerichtige Abgrenzung von Erwerbsaufwendungen im Einkommensteuerrecht.

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BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums schützt nicht nur das sogenannte sächliche Existenzminimum. Auch Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall können Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sein. Für die Bemessung des existenznotwendigen Aufwands ist auf das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau als eine das Existenzminimum quantifizierende Vergleichsebene abzustellen.

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BVerfG, 07.11.2007 - 2 BvR 412/04

Gründe: Die Verfassungsbeschwerden richten sich unmittelbar gegen Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004) vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076), welcher § 2 Abs. 2 Satz 1 und 4 des Biersteuergesetzes 1993 (BierStG 1993 vom 21. Dezember 1992, BGBl I S. 2150, 2158 f.) änderte und ...

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