Rechtsprechung zu § 79 BVerfGG
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BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; Regionalisierung; Regionalisierungsplan; Erzeugungsregion; Bodenfruchtbarkeit; Bodenertragswert; Rechtsverordnung; Bundesverordnung; Landesverordnung; Subdelegation; Gleichheitssatz; Gleichbehandlungsgebot; effektiver Rechtsschutz; richterliche Lückenschließung; richterliche Notkompetenz.
Der Bundesverordnungsgeber muss seiner Regelung ein bundesweit einheitliches Regelungsprinzip zugrundelegen. Er darf hiervon in Ansehung einzelner Länder nur abweichen, wenn dafür ein aus der Sache einleuchtender Grund besteht. Der von unterschiedlichen politischen Zielen geleitete Regelungswunsch der jeweiligen Landesregierung für sich genommen stellt einen solchen Grund nicht dar.
Die Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur Flächenzahlungs-Verordnung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Das Verwaltungsgericht darf eine Verpflichtungsklage nicht unter Hinweis auf den Regelungsspielraum des Verordnungsgebers abweisen, wenn der Verordnungsgeber dem Gebot, eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen, praktisch nur im Sinne der Klage nachkommen könnte.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 80 Abs. 1 Satz 4; Verordnung (EG) Nr. 1251/ 1999; MOG § 6; Flächenzahlungs-Verordnung
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BFH, 28.11.2006 - III R 6/06
Ein bestandskräftiger Bescheid, mit dem die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld im laufenden Kalenderjahr wegen der den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) voraussichtlich übersteigenden Einkünfte und Bezüge des Kindes aufgehoben hat (Prognoseentscheidung), ist nicht nach § 70 Abs. 4 EStG zu ändern, wenn der Jahresgrenzbetrag allein deshalb unterschritten wird, weil nach der späteren Entscheidung des BVerfG die Arbeitnehmerbeiträge des Kindes zur gesetzlichen Sozialversicherung abweichend von der bisher vorherrschenden Rechtsauffassung nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen sind.
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, § 70 Abs. 4
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BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 620/03
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit strafrechtlicher Verurteilungen wegen der Hinterziehung von Zinserträgen im Veranlagungszeitraum 1993 und Spekulationsgewinnen im Veranlagungszeitraum 1997.
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BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren gegen ein standgerichtliches Urteil aus dem Jahre 1944.
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BVerwG, 02.08.2005 - 2 B 34.05
Gründe: Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur ...
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BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Gründe: A. Die Beschwerdeführerin, eine amtsangehörige Gemeinde in Brandenburg, wendet sich gegen die Verpflichtung, Gewerbesteuer zu erheben.
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BSG, 07.12.2004 - 2 U 43/03
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung - Landwirtschaft - Forstwirtschaft - forstwirtschaftlicher Unternehmer - forstwirtschaftliches Unternehmen - Versicherungspflicht - Beitragspflicht - Umlage - Umlagepflicht - Grundbeitrag - Satzung - Vertreterversammlung - Vorstand - Äquivalenzprinzip - Beitragsgerechtigkeit - Eigentum
Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist im Revisionsverfahren noch streitig, ob der Kläger für die Jahre 1997 bis 2001 als forstwirtschaftlicher Unternehmer einen Grundbeitrag von jeweils 120 DM zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu entrichten hat.
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BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.
Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofs haben die staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in ihre Rechtsanwendung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will.
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BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende Leistungsgewährung - Diskriminierungsverbot des europäischen Assoziationsrechts - zeitliche Begrenzung - Sürül-Entscheidung des EuGH - Wiedereinsetzung - höhere Gewalt - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Tatbestand: Streitig ist die Gewährung bayerischen Landeserziehungsgeldes (LErzg) für die Zeit vom 1. August 1997 bis 31. Juli 1998.
