Rechtsprechung zu § 90 BVerfGG
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BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

Es hält sich im Rahmen richterlicher Rechtsfortbildung des Verfahrensrechts, im Einklang mit der in § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG vom Gesetz getroffenen Wertung den vorzeitigen Zugang zum Bundesverfassungsgericht im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG dann zu gestatten, wenn die Vorlagefrage von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung für das Gemeinwohl und deshalb ihre Entscheidung dringlich ist.

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BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

Es ist durch das verfassungsprozessuale Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) nicht gefordert, dass der Beschwerdeführer von Beginn des fachgerichtlichen Verfahrens an verfassungsrechtliche Erwägungen und Bedenken vorträgt. Etwas anderes kann gelten, soweit der Ausgang des Verfahrens von der Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift abhängt, eine bestimmte Normauslegung angestrebt wird, die ohne verfassungsrechtliche Erwägungen nicht begründbar ist, oder der Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels oder das Rechtsmittel selbst auf die Verletzung von Verfassungsrecht zu stützen ist.

Es ist mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar, dass das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz) keine Versorgungsleistung für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorsieht, der nach dem gewaltsamen Tod des anderen Lebenspartners unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernimmt.

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BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2925/07

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl.

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BVerfG, 25.10.2000 - 2 BvR 1804/00

Gründe: Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§

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BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 1378/01

Gründe: Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, und ihre Annahme ist nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§

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BVerfG, 14.01.2002 - 2 BvR 2189/00

Gründe: Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, und ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§

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BVerfG, 30.05.2001 - 2 BvR 1905/00

Gründe: Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, und ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine ...

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BVerfG, 17.04.2001 - 2 BvR 179/01

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdeführerin den Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht erschöpft hat und die Verfassungsbeschwerde deshalb unzulässig ist.

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BVerfG, 07.02.2001 - 2 BvR 1794/99

Gründe: Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§

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BVerfG, 06.10.2000 - 2 BvR 50/00

Gründe: Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, und ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§

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