Rechtsprechung zu § 90 BVerfGG
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BVerfG, 12.09.1997 - 2 BvR 176/96

Gründe: I. 1. a) Der Beschwerdeführer führt mit seiner Ehefrau in Niedersachsen einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schweinemast, zu dem ca. 800 Stallplätze gehören. 300 davon befinden sich auf der eigenen Hofstelle des Beschwerdeführers, weitere 500 Mastplätze in dem vom Beschwerdeführer ...

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BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die Verurteilung wegen einer Steuerordnungswidrigkeit.

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BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welche Anforderungen an die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits bei der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz gestellt werden dürfen.

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BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1526/96

Gründe: Die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in §

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BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93

Werden Einwendungen des Haftungsschuldners gegen eine Gewerbesteuerschuld auf Grundlage der gegenläufigen Rechtsprechung von Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Ergebnis vor Gericht nicht zur Kenntnis genommen, ist er dadurch in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.

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BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin bietet in ihren Filialen die Anfertigung von Fotokopien gegen Entgelt an. Sie wendet sich gegen zivilgerichtliche Urteile, die sie verpflichten, der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) Auskunft über Art und Anzahl der Kopiergeräte zu geben, um ihre ...

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BVerfG, 12.08.1996 - 1 BvR 57/92

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

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BVerfG, 04.04.1996 - 1 BvR 725/96

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung und gegen Entscheidungen, die im zugehörigen Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen sind.

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BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

Einem Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten darf seine steuerrechtliche Anerkennung nicht allein deswegen versagt werden, weil das Entgelt auf ein Konto geflossen ist, über das jeder der Ehegatten allein verfügen darf ("Oder-Konto").

GG Artikel 3 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 und 2

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BVerfG, 17.07.1995 - 1 BvR 892/89

Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, bei der Vermögensteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer das Erbbaurecht (§ 92 BewG) bewertungsrechtlich anders zu behandeln, als andere Rechte, die die Nutzung eines fremden Grundstücks zum Gegenstand haben.

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