Rechtsprechung zu § 92 BVerfGG
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481
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517
BVerfG, 15.09.1998 - 1 BvR 1540/98

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist.

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482
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517
BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 472/98

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Zivilrechtsstreit, in dem darüber zu entscheiden war, ob das Vermögen eines Außenhandelsbetriebs in der Deutschen Demokratischen Republik und eines damit verbundenen Unternehmens im Wert eines dreistelligen Millionenbetrags Finanzvermögen im Sinne ...

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483
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517
BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 2095/97

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die ordentliche Kündigung einer Lehrerin, weil diese eine Frage nach Tätigkeiten für das Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (MfS) unzutreffend beantwortet habe.

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484
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517
BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates (§ 90 a StGB) und wegen Durchführung einer nicht angemeldeten ...

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485
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517
BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

1. Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, ein wirksames Konzept der Resozialisierung zu entwickeln und den Strafvollzug darauf aufzubauen. Dabei ist ihm ein weiter Gestaltungsraum eröffnet.

a) Arbeit im Strafvollzug, die dem Gefangenen als Pflichtarbeit zugewiesen wird, ist nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet. Diese Anerkennung muß nicht notwendig finanzieller Art sein. Sie muß aber geeignet sein, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen.

b) Ein gesetzliches Konzept der Resozialisierung durch Pflichtarbeit, die nur oder hauptsächlich finanziell entgolten wird, kann zur verfassungsrechtlich gebotenen Resozialisierung nur beitragen, wenn dem Gefangenen durch die Höhe des ihm zukommenden Entgelts in einem Mindestmaß bewußt gemacht werden kann, daß Erwerbsarbeit zur Herstellung der Lebensgrundlage sinnvoll ist.

2. Art. 12 Abs. 3 GG beschränkt die zulässige Zwangsarbeit auf Einrichtungen oder Verrichtungen, bei denen die Vollzugsbehörden die öffentlich-rechtliche Verantwortung für die ihnen anvertrauten Gefangenen behalten.

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486
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517
BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen, die einen Unterlassungsantrag gegen die für den 19. Juni 1998 vorgesehene Veröffentlichung des Schlußberichts der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und ...

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487
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517
BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95

Gründe: Die Beschwerdeführer wenden sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen ihnen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verschiedene Beschränkungen auferlegt worden sind.

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488
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517
BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2313/96

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein landgerichtliches und ein oberlandesgerichtliches Urteil sowie gegen einen Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofs, die einen Rechtsstreit über Ansprüche im Zusammenhang mit Umschuldungsmaßnahmen betreffen.

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489
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517
BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98

Gründe: I. Der Beschwerdeführer zu 1), eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung, ist Träger von Einrichtungen für psychisch Kranke und geistig Behinderte. Auf seinem Grundstück richtete er 1993 ein normales Wohnhaus als sogenannte "Außenwohngruppe" für sieben ...

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490
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517
BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) gebietet, Eigentümern von Waldbeständen eine staatliche Entschädigung oder jedenfalls einen Ausgleich für diejenigen Schäden zu zahlen, die u. a. infolge ...

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