Rechtsprechung zu § 92 BVerfGG
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BVerfG, 04.09.1997 - 2 BvR 1152/97

Gründe: Die Verfassungsbeschwerden werden gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen.

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BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95

Gründe: Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die zivilgerichtliche Verurteilung zur Räumung ihrer Wohnung und Zahlung rückständigen Mietzinses.

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BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

1. Art. 12 Abs. 1 GG kann gebieten, daß der Gesetzgeber im Zivilrecht Vorkehrungen zum Schutz der Berufsfreiheit gegen vertragliche Beschränkungen schafft, namentlich wenn es an einem annähernden Kräftegleichgewicht der Beteiligten fehlt.

2. Der generelle Ausschluß einer Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten für Handelsvertreter in den Fällen des § 90a Abs. 2 Satz 2 HGB war jedenfalls bis zur Novellierung des Handelsvertreterrechts durch Gesetz vom 23. Oktober 1989 mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar.

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