Rechtsprechung zu § 93c BVerfGG
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BVerfG, 23.02.1998 - 1 BvR 1842/97
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe für die Rechtsverfolgung durch einen Nachlaßpfleger im Namen unbekannter Erben.
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BVerfG, 19.02.1998 - 1 BvR 962/94
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Errichtung einer Parabolantenne durch einen Mieter.
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730
BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 83/96
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die ordentliche Kündigung einer Lehrerin, die in der Deutschen Demokratischen Republik ehrenamtliche Parteisekretärin war und die Frage ihres Arbeitgebers nach Funktionen in politischen Parteien ungenau beantwortet hat.
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BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 743/96
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die ordentliche Kündigung eines Lehrers, der in der Deutschen Demokratischen Republik ehrenamtlicher Parteisekretär war.
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BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1921/96
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die ordentliche Kündigung eines Hochschuldozenten, der in der Deutschen Demokratischen Republik ehrenamtlicher Parteisekretär und Mitglied der Kreisleitung der SED war.
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BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die ordentliche Kündigung eines Lehrers, der in der Deutschen Demokratischen Republik herausgehobene Funktionen in der Schulverwaltung und der SED-Parteileitung innehatte.
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BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 272/97
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die Ablehnung des Antrags eines verkammerten Rechtsbeistandes auf Überlassung von Gerichtsakten in seine Geschäftsräume.
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BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1885/95
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihr weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführer ...
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BVerfG, 05.02.1998 - 1 BvR 410/95
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung.
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BVerfG, 05.02.1998 - 1 BvR 2666/95
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein zivilgerichtliches Berufungsurteil, mit dem der Beschwerdeführer zur Unterlassung von Äußerungen verurteilt worden ist.
