Rechtsprechung zu § 21 BVwVfG
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BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

Gründe: I. Die Klägerin ist als Leitende Regierungsdirektorin Leiterin eines Referats in der Abteilung I "…" des Bundesnachrichtendienstes. Sie wendet sich gegen ihre Regelbeurteilung für den Beurteilungszeitraum 1. Oktober 1997 bis 30. September 2000 sowie gegen die Entscheidung der Beklagten, ...

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BVerwG, 27.11.2002 - 8 C 2.02

Kommunalwahl; Gültigkeit der Wahl; Nichtzulassung eines Wahlvorschlages; Unterstützungsunterschriften; Beglaubigung durch den ehrenamtlichen Bürgermeister; Ausschließung der Beglaubigungsperson; Vorteil für eigene Liste.

Die Entgegennahme und Beglaubigung sog. Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag durch den ehrenamtlichen Bürgermeister gem. § 28 Abs. 6 Satz 2 BbgKWahlG unterliegt nicht dem Mitwirkungs- und Beteiligungsverbot nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 VwVfGBbg.

VwVfG § 20; BbgKWahlG

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BGH, 13.11.2002 - RiZ (R) 5/01

a) Gegen erstinstanzliche Urteile des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Schwerin in Prüfungsverfahren ist nur die Revision, nicht aber die Berufung statthaft.

b) Ein Richter auf Probe, dessen Aktenbearbeitung und Dispositionsfähigkeit auch nach mehrjähriger richterlicher Tätigkeit mangelhaft sind, d. h. der nicht ausreichend in der Lage ist, Verfahren angemessen zu fördern und planvoll in angemessener Zeit abzuschließen, ist für die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit nicht geeignet. Das gilt auch dann, wenn seine Fähigkeiten und Leistungen in anderen Teilbereichen durchschnittlich oder besser sind.

DRiG §§ 22 Abs. 2 Nr. 1, 79 Abs. 2, 80 Abs. 2 RiG MV §§ 33, 45 Abs. 2

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