Rechtsprechung zu § 25 BVwVfG
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BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 16.06

Gründe: I Der im Jahre 1960 in Kasachstan geborene Kläger zu 1 und sein im Jahre 1988 geborener Sohn, der Kläger zu 2, beide wohnhaft in der Russischen Föderation, verfolgen auch im Revisionsverfahren das Ziel, ihnen Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur ...

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BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 18.06

Nacherklärungsfrist; Deutsche Volksliste der Ukraine; Vermutung deutscher Staatsangehörigkeit; Erwerbserklärung, Einbürgerung von Kindern deutscher Mütter aufgrund einer rechtzeitigen -; Staatsangehörigkeit, ungeklärte deutsche - einer Mutter mit deutschem Volkstumshintergrund und Rechtzeitigkeit der Erwerbserklärung der Kinder; Abstammung von einer Mutter mit möglicher deutscher Staatsangehörigkeit; Fristlauf bei vermuteter deutscher Staatsangehörigkeit.

Auch wenn die deutsche Staatsangehörigkeit der Mutter eines Erklärungsberechtigten i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 RuStAÄndG 1974 zum Zeitpunkt der Erwerbserklärung (noch) nicht abschließend behördlich geklärt war oder ansonsten festgestanden hat, kann die Frist i. S. v. Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG 1974 verstrichen sein, wenn bereits zuvor die Kenntnis oder das Kennenmüssen von Umständen vorgelegen hat, die auf eine mögliche deutsche Staatsangehörigkeit der Mutter hindeuten (Bestätigung des Urteils vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 C 6. 96 - Buchholz 130. 0 RuStAÄndG Nr. 2).

Das Wissen um die deutsche Volkszugehörigkeit der Mutter kann in Verbindung mit der Kenntnis von Umständen, unter denen es auch möglich ist, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, die Obliegenheit eines Erklärungsberechtigten hervorrufen, sich um das staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal des Kindes zu kümmern und eine "vorsorgliche" Erwerbserklärung abzugeben.

Zum Ausmaß von Auskunfts- und Beratungspflichten deutscher Behörden in solchen Fällen.

RuStAÄndG 1974 Art. 3 Abs. 1, 6 und 7

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BVerwG, 02.11.2006 - 5 C 14.06

Gründe: I Die 1970 geborene Klägerin, eine russische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Perm, verfolgt auch im Revisionsverfahren das Ziel, ihr eine Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember ...

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BVerwG, 02.11.2006 - 5 C 16.06

Gründe: I Der im Jahre 1960 in Kasachstan geborene Kläger zu 1 und sein im Jahre 1988 geborener Sohn, der Kläger zu 2, beide wohnhaft in der Russischen Föderation, verfolgen auch im Revisionsverfahren das Ziel, ihnen Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur ...

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BVerwG, 10.05.2006 - 1 B 115.05

Gründe: Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 27.07.2005 - 5 B 1.05

Gründe: Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Kläger ist nicht begründet.

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BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines Antrages; Auslegungsgrundsätze.

Bei der Auslegung eines Antrags hat die Behörde neben dem Wortlaut auch zu berücksichtigen, ob der Antragsteller mit seiner Erklärung nicht einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht, wenn Zweck des Antrags sowie erkennbare Begleitumstände dies nahe legen; das kann der Fall sein, wenn sich der Antrag bei einer strikt am Wortlaut haftenden Auslegung eindeutig und ohne weiteres erkennbar als sinnlos erwiese.

BBVAnpG 1999 Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2; BGB § 133

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BVerwG, 15.01.2004 - 9 B 71.03

Abwasserabgabe; Verrechnung; Schadstofffracht; Konzentrationswert; Überwachungswert.

Die Verrechnungsmöglichkeit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG ist nur bei einer Minderung der nach § 4 Abs. 1 bzw. § 6 Abs. 1 AbwAG zu ermittelnden Schadstofffracht, nicht schon bei einer bloßen Minderung der im Überwachungswert zum Ausdruck kommenden Konzentration eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe eröffnet.

AbwAG § 10 Abs. 3

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BGH, 02.10.2003 - III ZR 420/02

Der mit der Betriebsprüfung eines mit eigener Zollabteilung ausgestatteten Importunternehmens betraute Zollbeamte ist nicht verpflichtet, dieses ungefragt über eine günstigere zollrechtliche Gestaltung zu informieren (hier: Hinweis auf Anmeldung des Vorerwerbspreises als Transaktionswert nach Art. 29 Zollkodex i. V. m. Art. 147 Abs. 1 der Durchführungsvorschriften zum Zollkodex).

BGB § 839; AO § 89; Zollkodex Art. 29

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BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99

Gerichtsverfahrensrecht; Verwaltungsverfahrensrecht

Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Verwaltungsrecht; Erhebung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt


Auch für die Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Verwaltungsrecht (hier: Erhebung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt) sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung erkennbar waren.

BGB §§ 133, 157; VwGO §§ 70, 132 Abs. 2 Nr. 1

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